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Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-06-10

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-10

Wortprotokoll

Ich habe als Kommissionsmitglied beim Geld - es wird eine Abgabe erhoben, die in die Millionen geht, in der Botschaft ist von 84 bis 223 Millionen Franken die Rede - einen Widerspruch festgestellt, und zwar schreibt der Bundesrat in der Botschaft Folgendes: "Der geschätzte Aufpreis, der durch die Mehrkosten der Entschwefelung entsteht, bewegt sich in der Bandbreite von 1 bis 3 Rappen pro Liter für Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter für Diesel." Auf der anderen Seite hat Herr Roch vor der Kommission ausgeführt, dass der Bundesrat mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes auf den 1. Januar 2004 beabsichtigt, eine Lenkungsabgabe auf schwefelhaltige Treibstoffe zu erheben. Er sagte vor der Kommission: "Es ist ein Abgabesatz von maximal 5 Rappen" - das steht auch so im Gesetz. "Der Satz wird voraussichtlich bei 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Diesel liegen." Nun stellt sich natürlich die Frage, ob jetzt Herr Roch mit seiner Aussage vor der Kommission - 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Diesel - Recht hat oder ob die richtigen Zahlen in der Botschaft zu finden sind, also 1 bis 3 Rappen pro Liter Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter Diesel. Es wäre natürlich in diesem Zusammenhang auch interessant zu wissen, mit welchen Sätzen der Bundesrat dann am 1. Januar 2004 einsteigen wird. Da der Bundesrat nicht da ist, könnte vielleicht der Kommissionspräsident erklären, wie die Situation in Bezug auf die Differenz zwischen den in der Botschaft gemachten Ausführungen und den Angaben, die Herr Roch gemacht hat, zu verstehen ist.

Herr Bundesrat, da Sie nun eingetroffen sind, kann ich die Frage wiederholen: Es geht wieder einmal ums Geld, und beim Geld sollte man genau sein. Ich habe Folgendes festgestellt: In der Botschaft sagt der Bundesrat, dass sich bei der Entschwefelung die Bandbreite zwischen 1 bis 3 Rappen pro Liter Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter Diesel bewegen wird. Herr Roch hat in der Kommission zwei andere Abgabesätze angegeben, nämlich 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Diesel. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns sagen könnten, was jetzt gilt und was richtig ist. Immerhin geht es um grosse Beträge; basierend auf den Zahlen gemäss Botschaft geht es um 84 bis 223 Millionen Franken. Es wäre natürlich interessant zu wissen, mit welcher Zahl der Bundesrat bei Benzin und Diesel einzusteigen gedenkt.