Christ Katja · Nationalrat · 2025-03-06
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2025-03-06
Wortprotokoll
Die Grünliberalen setzen sich seit Jahren für eine differenzierte Betrachtung neuer Züchtungsmethoden ein. Während klassische gentechnische Verfahren mit dem Einfügen von artfremdem Erbmaterial weiterhin strengen Regularien unterliegen sollen, braucht es für moderne Methoden wie die Genom-Editierung eine eigenständige risikobasierte Zulassungsregelung. Diese Verfahren können einen zentralen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft leisten. Sie ermöglichen widerstandsfähige Pflanzen, reduzieren den Einsatz von Pestiziden und verbessern die Anpassung an den Klimawandel. Mit neuen Züchtungstechnologien lassen sich gezielt Eigenschaften fördern, die zu einer ressourcenschonenderen Produktion beitragen, etwa indem sie Pflanzen trockenheitsresistenter machen, deren Nährstoffaufnahme optimieren und Erträge auch unter veränderten klimatischen Bedingungen stabil halten.
Das Parlament hat diese Richtung bereits 2021 vorgegeben und den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für diese neuen Verfahren zu etablieren. Der Bundesrat hat eine Spezialgesetzgebung versprochen, zunächst für Mitte 2024, nun für Frühjahr oder spätestens Sommer 2025. Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die Vorlage in der Endphase der Ausarbeitung befindet, und wir nehmen den Bundesrat beim Wort, dass sie in absehbarer Zeit kommt. Dennoch ist klar: Das aktuelle Gentech-Moratorium läuft Ende 2025 aus, und das Spezialgesetz wird in dieser kurzen Zeit nicht verabschiedet werden können.
Es braucht deshalb wohl eine Übergangsfrist, damit es nicht zu einem regulatorischen Vakuum kommt. Die Frage ist aber, wie lange diese Frist dauern soll. Auch wenn das auslaufende Moratorium verlängert werden muss, bedeutet das nicht, dass wir uns nun fünf weitere Jahre Zeit lassen können, im Gegenteil: Die Übergangsfrist muss so gesetzt werden, dass sie genügend Raum für die Beratungen schafft, aber gleichzeitig sicherstellt, dass das Spezialgesetz mit Nachdruck vorangetrieben wird.
Die Grünliberalen sind überzeugt, dass eine zweijährige Verlängerung ausreicht, ausreichen muss. Sie gibt dem Gesetzgebungsprozess genügend Spielraum, ohne den Druck zu verringern, das Spezialgesetz zügig zu verabschieden. Eine fünfjährige Verlängerung hingegen birgt die Gefahr, dass sich die Umsetzung weiter verzögert. Wir haben bereits 2021 gesagt, dass es eine klare Regelung für neue Züchtungsmethoden braucht. Es darf nicht sein, dass wir 2030 noch immer über die gleichen Fragen diskutieren. Wenn wir weiterhin untätig bleiben und keine klare Regulierung schaffen, riskieren wir, dass Forschung und Entwicklung in diesem Bereich ins Ausland abwandern. Schweizer Landwirtinnen und Landwirte würden den Anschluss an moderne, nachhaltige Anbaumethoden verlieren, während andere Länder mit[NB]innovativen[NB]Lösungen voranschreiten. Eine zweijährige Verlängerung des Moratoriums sorgt für eine geordnete Übergangsphase, wahrt aber auch den Innovationsgeist in der Schweiz.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Die Zeit für eine klare und zukunftsfähige Lösung ist jetzt.