Müller Damian · Ständerat · 2025-03-06
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-06
Wortprotokoll
Eltern in der Schweiz bekommen nach der Geburt ihres Kindes weniger Urlaub als Eltern in anderen Ländern. So kennt die Hälfte der OECD-Staaten einen Mutterschafts- und Elternurlaub von mindestens 43 Wochen. Die Schweiz kennt einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub, und seit dem 1.[NB]Januar 2021 hat der erwerbstätige andere Elternteil nach der Geburt seines Kindes Anspruch auf einen zweiwöchigen entschädigten Urlaub.
Mehrere Umfragen zeigen, dass die grosse Mehrheit der Väter sich wünscht, nach der Geburt mehr Zeit mit dem Kind und der Mutter zu verbringen. Erwiesen ist zudem, dass ein Elternurlaub die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und die Voraussetzungen für eine gerechtere Aufteilung der Kinderbetreuung, der Hausarbeit und der Erwerbstätigkeit zwischen den Eltern verbessert. Laut mehreren Studien hätte ein Elternurlaub keine negativen, sondern positive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen empfiehlt deshalb die Einführung eines Elternurlaubs von 38 Wochen. Einige Gesamtarbeitsverträge und auch einige Unternehmen sehen schon heute grosszügige Regelungen vor. Die Kantone sind jedoch nicht ermächtigt, für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse Gesetze über Urlaube und Ferien zu erlassen.
Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass das Thema Elternzeit in den kommenden Wochen massiv an Fahrt aufnehmen wird. Dazu trägt ein Bericht des Bundesrates vom 19.[NB]Februar 2025 in Erfüllung des Postulates 21.3961 der SGK-N, "Volkswirtschaftliches Gesamtmodell (Kosten-Nutzen) von Elternzeitmodellen", bei. Darin wird untersucht, ob eine Elternzeit entweder für beide Elternteile gleich lang, gemäss paritätischem Modell, oder mit gewissen Einschränkungen zwischen den Eltern aufteilbar, gemäss variablem Modell, volkswirtschaftlich sinnvoller wäre als der Status quo.
Gemäss der Analyse hat das variable Modell weniger starke negative Auswirkungen auf das Einkommen des anderen Elternteils und sorgt für geringere Lohnnebenkosten als das paritätische Modell. Dagegen wirkt sich das paritätische Modell positiver auf die Erwerbsbeteiligung der Mütter aus, was mit Blick auf die Arbeitsmarktlage und den Fachkräftemangel von Vorteil ist.
Aktuell wird diese Diskussion zudem auch von der Familienzeit-Initiative weiter vorangetrieben. Sie wurde am 28.[NB]November des letzten Jahres von einer überparteilichen Allianz, bestehend aus Alliance F, Grünen, GLP, Mitte-Frauen, Travail Suisse und EVP, angekündigt.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates hat sich an ihrer Sitzung vom 27.[NB]Januar dieses Jahres mit vier Standesinitiativen und der Frage befasst, ob eine Elternzeit eingeführt werden soll. Die Mehrheit der Kommission möchte dieses Thema eingehend und sorgfältig prüfen und teilt die Meinung, die Einführung einer Elternzeit könnte zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Gleichzeitig würden junge Eltern, insbesondere Frauen, ermutigt, erwerbstätig zu bleiben, was dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken könnte.
Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission zwei Standesinitiativen Genf und Jura Folge gegeben, welche die Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene verlangen. Die Kommission begrüsst, dass die beiden Standesinitiativen offen formuliert sind und einer einheitlichen Lösung auf Bundesebene den Vorzug geben. Es soll also eine pragmatische Lösung gefunden werden, die den verschiedenen Familienmodellen Rechnung trägt und finanziell tragbar ist.
Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission hingegen, den beiden von den Kantonen Wallis und Tessin eingereichten Initiativen keine Folge zu geben. Diese beiden Standesinitiativen verfolgen dasselbe Ziel wie die Standesinitiativen Genf und Jura, schreiben aber verbindliche Mindestbedingungen für die Elternzeit vor, die für die Mehrheit der Kommission zu streng sind.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und den beiden Standesinitiativen Wallis und Tessin keine Folge zu geben.