Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-10
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-10
Wortprotokoll
In der ersten Runde der Differenzbereinigung ist der Nationalrat bis auf zwei Ausnahmen unserem Rat gefolgt. Bei diesen verbleibenden Differenzen beantragt Ihnen Ihre Kommission einmal festzuhalten und einmal, dem Nationalrat zu folgen.
Die erste Differenz besteht bei Artikel 2 Absatz 1bis. Unser Rat hatte dem Antrag Jenny zugestimmt, mit welchem alle Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform dem Gesetz unterstellt werden sollen. Anlass zu diesem Antrag war ein Urteil des Bundesgerichtes, welches statuierte, dass der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt wegen fehlender Rechtspersönlichkeit keine Verfügung nach dem Kartellgesetz zugestellt werden könne. Der Nationalrat beschloss eine andere Fassung. Danach sollen solchen Unternehmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden "die Rechte und Pflichten einer Partei im Verfahren nach diesem Gesetz" zustehen. Die Tragweite dieser Formulierung war im Nationalrat nicht ganz klar. Nachdem der Antragsteller in unserem Rat ganz klar die Nachfragemacht der zur Diskussion stehenden Unternehmen erfasst haben wollte, ist Ihre Kommission der Auffassung, die nationalrätliche Fassung genüge diesem ausdrücklich geäusserten Ansinnen des Antragstellers nicht. Die WAK beantragt Ihnen deshalb Festhalten. Auf die in der ersten Runde und auch im Nationalrat geäusserten Bedenken der Abstimmung mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und dem Binnenmarktgesetz will ich an dieser Stelle nicht mehr eingehen. Anlässlich der Revision des entsprechenden Bundesgesetzes wird es allenfalls darum gehen, entstehende Ungereimtheiten auszumerzen.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission bezüglich Artikel 2 Absatz 1bis Festhalten.