Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat wird die Vernehmlassung voraussichtlich Ende 2026 eröffnen. Bis dahin, aber auch während der Vernehmlassung, soll die gewünschte öffentliche Diskussion stattfinden. Der Bundesrat hat die Betroffenen bereits in die historische Aufarbeitung der Adoptionen aus Sri Lanka einbezogen. Auch die von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und dem Bundesamt für Justiz eingesetzte und breit abgestützte Arbeitsgruppe bezog Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen ein. Daneben waren private Organisationen sowie Behörden des Bundes und der Kantone beteiligt, insbesondere kantonale Sozialdirektorinnen und -direktoren, aber auch Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, kantonale Archive, Opferhilfestellen, zentrale Adoptionsstellen, das Rote Kreuz, der Internationale Sozialdienst, das Bundesarchiv und das EDA.
Diese Arbeitsgruppe erarbeitete Empfehlungen zur Unterstützung von Adoptierten bei der Herkunftssuche. Schliesslich hat der Bundesrat eine unabhängige und ebenfalls breit abgestützte Expertengruppe beauftragt, Vorschläge für eine Reform des internationalen Adoptionsrechts auszuarbeiten. Gestützt auf den Bericht der unabhängigen Expertengruppe beauftragte der Bundesrat am 29.[NB]Januar 2025 das EJPD, gesetzgeberische Arbeiten für einen Ausstieg aus der internationalen Adoption mit Ausnahmen insbesondere für die Adoption innerhalb der Familie vorzubereiten. Bereits hängige Adoptionsgesuche sind von diesem Entscheid nicht betroffen; auch ist es weiterhin möglich, neue Adoptionsanträge einzureichen. Der Grundsatzentscheid des Bundesrates hat zudem keine Auswirkungen auf Adoptionen innerhalb der Schweiz - diese bleiben auch in Zukunft möglich.
Der Bundesrat ist sich der Sensibilität des Themas bewusst und legt grossen Wert darauf, dass in der öffentlichen Diskussion keine Stigmatisierung von Adoptivkindern oder Adoptiveltern stattfindet. Der Bundesrat hat insbesondere in keiner seiner Stellungnahmen der letzten Jahre zur internationalen Adoption die heutigen Adoptiveltern für allfällige Missbräuche kritisiert oder gar dafür verantwortlich gemacht. Er anerkennt im Gegenteil, dass es Adoptionen gibt, die korrekt durchgeführt wurden und für Kinder und Eltern geglückt sind.
Gleichzeitig ist für den Bundesrat klar, dass es Unregelmässigkeiten, wie sie bei internationalen Adoptionen in der Vergangenheit vorgekommen sind, nicht mehr geben darf. Er hat deshalb darauf hingewiesen, dass es nach Einschätzung der befragten Expertinnen und Experten selbst mit einem revidierten, griffigen Adoptionsrecht und unter Einsatz erheblicher Ressourcen ungewiss bliebe, ob Missbräuche vollständig verhindert werden könnten. Der Bundesrat betont, dass die geplante Vorlage darauf abzielt, zukünftige Missbräuche zu verhindern und das Wohl der Kinder zu schützen.