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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-10

Wortprotokoll

Geschätzter Herr Nationalrat Schmid, die erwähnte Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) wurde am 1.[NB]Mai 2024 vorerst ohne die Bestimmungen über die Auslandreisen in Kraft gesetzt. Dies geschah aufgrund der anderslautenden Bestimmungen für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S, welche sich im Schengen-Raum visumfrei bewegen können. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, dem Parlament im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Reisebestimmungen eine Ausnahmebestimmung für Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine zu unterbreiten. Dafür war eine Vernehmlassung im ersten Quartal 2025 geplant, ebenso zu den notwendigen Ausführungsbestimmungen zu den Gesetzesänderungen.

Im Dezember 2024 hat das Parlament die gleichlautenden Motionen Würth 24.3022 und Paganini 24.3035 zur Umsetzung durch den Bundesrat angenommen. Beide Motionen sehen Massnahmen zur Einschränkung der Reisemöglichkeiten für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S vor. Daher wird derzeit ein neues Konzept ausgearbeitet, das die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, also die Ausnahmebestimmungen für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S, und die Anliegen der beiden Motionen berücksichtigt. Damit will der Bundesrat Kohärenz zwischen den verschiedenen Forderungen schaffen.

Im Interesse der betroffenen Personen sowie der für den Vollzug zuständigen Kantone ist eine konstante Lösung anzustreben. Der Bundesrat wird bis Ende Mai 2025 über das weitere Vorgehen beschliessen. [PAGE 166]

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