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Michel Matthias · Ständerat · 2025-03-10

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-10

Wortprotokoll

Ich danke der Kommissionspräsidentin nicht nur für diese umfassende Einführung, sondern an dieser Stelle auch namens der Kommission für ihre sehr umsichtige und klare Leitung, faire Arbeitsweise und ausgleichende, professionelle Arbeit. Ich glaube, wenn jemand die Grenzen - nicht die persönlichen, sondern die einer Milizparlamentarierin in dieser Funktion - erfahren hat, dann ist das sie. Wir alle in der Kommission waren glücklich, dass sie sich da voll reingegeben hat. Besten Dank an dieser Stelle.

Ich möchte, die Kommissionspräsidentin hat es erwähnt, bevor wir zu den Vorstössen kommen, kurz auf den Kontext und den Fokus der PUK eingehen und einen Hinweis auf die Too-big-to-fail-Gesetzgebung geben, die im Zentrum unserer Arbeit stand. Wie die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, war es unser Auftrag, das Behördenverhalten zu untersuchen. Klar waren die Credit Suisse und deren Führung Bestandteil der Untersuchung, aber nur so weit - aber immerhin -, als es notwendig war, anhand des Verhaltens der Credit Suisse die Behörden zu beurteilen. Umso wichtiger ist es, hier nochmals zu betonen, dass die Verantwortung für den riesigen Vertrauensverlust in die Credit Suisse und für deren Schieflage, die dann im März 2023 existenzbedrohend wurde, beim Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der Credit Suisse liegen.

Galt die Credit Suisse lange Zeit als Vorzeigeinstitut, so trübte sich die Lage ab dem Jahr 2010. Skandale häuften sich, die Rentabilität war ungenügend. Im Kurztext, in Zahlen - es ist leider schon beeindruckend -: Von 2010 bis 2022 resultierte bei der Credit Suisse ein Gesamtverlust von über 33 Milliarden Franken, und in der gleichen Zeit wurden Leistungsprämien von über 39,8 Milliarden ausbezahlt. Zudem waren Bussen in Milliardenhöhe zu begleichen. Ab Oktober 2022 gab es dann riesige Liquiditätsabflüsse. Schliesslich wurde im Zuge der Regionalbankenkrise in den USA Anfang 2023 das Ausmass der CS-Krise augenscheinlich, bevor dann die Krise im März 2023 dazu führte, dass sich die Bank nicht mehr aus eigener Kraft retten konnte.

Auch wenn sich die Krise erst ab Oktober 2022 wirklich zu manifestieren begann, untersuchte die PUK die Zeit seit der letzten Banken- und Finanzkrise von 2007/09. Wir haben vier verschiedene zeitliche Phasen unterschieden: erstens die Vorkrisenphase bis und mit Sommer 2022, zweitens die erste Krisenphase von Herbst 2022 bis Mitte März 2023, drittens die Akutkrise während der berühmten fünf Märztage, viertens die Phase der Umsetzung der Notfusion.

Die Kommission hat sich auf die ersten drei Phasen konzentriert. Ein wichtiger Gegenstand unserer Untersuchung war die ganze Too-big-to-fail-Gesetzgebung; deren Optimierung ist denn auch Gegenstand mehrerer Vorstösse und Empfehlungen.

Ein kurzer Blick auf die Too-big-to-fail-Gesetzgebung in der Schweiz: Diese geht bekanntlich auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007/08 zurück, als der Staat die UBS retten musste. Die TBTF-Gesetzgebung sollte das Risiko der Insolvenz einer systemrelevanten Bank verringern. Bis etwa 2015 gehörte die Schweiz global betrachtet zu den Ländern mit der insgesamt am weitesten fortgeschrittenen bzw. am frühesten umgesetzten TBTF-Gesetzgebung; wir waren quasi Klassenbester. Aber nach 2015 setzte ein etwas anderer Trend ein, und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Grossbanken rückte stärker in den Vordergrund. So kam etwa der Bundesrat den Grossbanken bei der Weiterentwicklung der TBTF-Gesetzgebung oder bei deren Umsetzung mit Verordnungen verschiedentlich entgegen. Aufgrund der teilweise zögerlichen Weiterentwicklung der TBTF-Gesetzgebung fehlten den Schweizer Behörden wichtige Instrumente, als sich die Krise der CS im Herbst 2022 akzentuierte.

Hier ist insbesondere der Public Liquidity Backstop (PLB) zu nennen. Internationale Gremien haben die Einführung eines PLB schon 2016 empfohlen. Wichtige Finanzplätze ausserhalb der Schweiz sind dieser Empfehlung rasch gefolgt. Die Finma und die SNB haben die Einführung eines PLB spätestens ab dem Jahr 2018 gefordert. Der Bundesrat hat aber erst im Frühjahr 2022 die Eckwerte einer PLB-Vorlage verabschiedet. Die PUK kam deshalb zu folgender Erkenntnis: Die Behörden hätten bereits im Herbst 2022 mehr Handlungsspielraum gehabt, wenn es den PLB damals schon gegeben hätte. Bekanntlich musste er dann im März 2023 per Notrecht eingeführt werden.

Da bereits eine PLB-Vorlage unter der Geschäftsnummer 23.062 im Parlament hängig ist, verzichte ich auf weitere Ausführungen zu diesem Thema. Zum Vorgehen: Die WAK unseres Rates hat ihre Arbeiten bis zum Erscheinen des PUK-Berichtes suspendiert. Um den PLB im Gesamtkontext beurteilen zu können, möchte die WAK-S auch jetzt weiter warten, bis der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Anpassung der TBTF-Gesetzgebung vorgelegt hat, was voraussichtlich Ende 2026 der Fall sein wird.

Die WAK-S hat verlauten lassen, dass sie den PLB grundsätzlich unterstützt, diesen aber, wie gesagt, im Gesamtkontext aller anderen Anpassungen beurteilen will. Aufgrund der hängigen Vorlage verzichtet die PUK auf eine erneute Empfehlung oder einen Vorstoss; ein solcher ist nicht nötig. Sie erachtet es aber als zwingend, dass die Verabschiedung des PLB so weit als möglich zeitnah erfolgt.

Aus Sicht der PUK gibt es noch weiteren Handlungsbedarf bei der TBTF-Gesetzgebung. Dies ist Gegenstand mehrerer unserer Vorstösse.

Ich komme zum ersten Vorstoss, zur Motion 24.4525. Hier bitten wir den Bundesrat, die Ziele im Zweckartikel der Too-big-to-fail-Gesetzgebung anzupassen, indem die internationalen Abhängigkeiten von systemrelevanten Banken sowie die vergleichsweise bedeutende Grösse der verbleibenden global systemrelevanten Schweizer Bank angemessen berücksichtigt werden. Denn die PUK hat festgestellt, dass unsere Gesetzgebung, insbesondere was die Notfallplanung betrifft, zu sehr auf die Schweiz fokussiert ist.

Eine aus unserem Land heraus tätige global systemrelevante Bank weist starke internationale Interdependenzen auf. Unsere Gesetzgebung hat diesen Umstand in Bezug auf die Notfallplanung teilweise vernachlässigt. Die Abwicklung einer aus der Schweiz heraus tätigen global systemrelevanten Bank hätte voraussichtlich grosse Verwerfungen in ausländischen Finanzmärkten und schwerwiegende Konsequenzen für die internationale Finanzstabilität zur Folge gehabt. Denn im Falle der Anwendung der Rückfalloption eines Notfallplans würde nur gerade der für den Schweizer Finanzplatz bzw. für [PAGE 114] die Schweizer Wirtschaft systemrelevante Teil gerettet - das reicht aus Sicht der PUK nicht.

Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Planung für die Abwicklung einer aus unserem Land heraus international tätigen global systemrelevanten Bank diese internationale Dimension, diese Verflechtungen mitberücksichtigen muss. Ich gehe hier nicht weiter ins Detail, da auch der Bundesrat die Motion zur Annahme empfiehlt.

Ich möchte aber noch die Empfehlung Nr.[NB]1 erwähnen, da sie im Kontext zu dieser Motion steht. Die PUK fordert, dass der Bundesrat in seinen Evaluationsberichten, die er ja regelmässig macht, eine umfassende strategische Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Regulierung vornimmt. Der Bundesrat ist dazu auch bereit, er möchte aber den entsprechenden Bericht nur alle vier statt wie bisher alle zwei Jahre dem Parlament vorlegen. Dieser neu vierjährliche Rhythmus gemäss Bundesrat erscheint uns aber nicht zweckmässig, da sich der internationale Too-big-to-fail-Standard dynamischer weiterentwickelt. Auch angesichts der Risiken erachten wir einen zweijährlichen Rhythmus nach wie vor als richtig. Ich sage dies zuhanden des Bundesrates.

Ich schliesse mit dem Antrag, die Motion 24.4525 anzunehmen, wie dies auch der Bundesrat beantragt.