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Brändli Christoffel · Ständerat · 2003-06-10

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-10

Wortprotokoll

Vorerst zur Ausgangslage: Der Nationalrat hat der vorliegenden Vorlage mit 83 gegen 55 Stimmen zugestimmt; der Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für die globale Umwelt erreichte mit 83 Ja zu 51 Nein das notwendige absolute Mehr nicht, sodass im Moment kein zustimmender Beschluss des Nationalrates vorliegt.

Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Geschäft zuzustimmen.

Worum geht es bei diesem Geschäft, und was sind die Probleme? Ich gliedere meine Ausführungen in drei Teile: Vorerst möchte ich Ihnen darstellen, worum es geht, dann auf die kritischen Punkte eingehen und am Schluss dann die Schlussfolgerungen der Kommission darstellen.

1. Worum geht es? Der Bundesrat beantragt mit der vorliegenden Vorlage einen Rahmenkredit von 125 Millionen Franken für die globale Umweltpolitik und eine Änderung des Umweltschutzgesetzes.

Der Kredit soll wie folgt eingesetzt werden: für den globalen Umweltfonds 99,07 Millionen Franken, für den Ozonfonds 17,43 Millionen, für den Klimafonds 5 Millionen und für die Durchführungskosten 3,5 Millionen; total also 125 Millionen Franken. Der Hauptbeitrag wird tranchenweise über eine Laufzeit von zehn Jahren, d. h. von 2003 bis 2012, zur Zahlung fällig. Die Kommission beantragt Ihnen - Sie haben das in unserem Antrag gesehen -, dies beim Beschluss explizit festzuhalten. Dies ist der Grund für die beantragte Änderung. Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz ermöglichen, sich an den Wiederauffüllungen des globalen Umweltfonds und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Der globale Umweltfonds stellt heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Die Konzentration auf wenige, gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert ohne Zweifel die Kohärenz und Effizienz globaler Umweltmassnahmen. Der eingeschlagene Weg ist deshalb unbestritten.

2. Nun zu den kritischen Punkten: Obwohl das internationale Konzept über eine Kooperation und Bündelung der Kräfte unbestritten ist, gibt es bei der vorliegenden Vorlage einige Punkte, die zu Diskussionen Anlass gegeben und zum Teil im Nationalrat dazu geführt haben, dass die Vorlage - ich hoffe, nur vorläufig - gescheitert ist. Ich erwähne drei Punkte:

Erstens bedeutet das neue Engagement von 125 Millionen Franken gegenüber dem bisherigen Engagement von rund 88,5 Millionen Franken eine wesentliche Aufstockung der Mittel, die schlecht in die heutige finanzpolitische Lage passt.

Die Höhe des Betrages kann auch nicht mit dem Argument relativiert werden, dass die Auszahlungen auf zehn Jahre verteilt werden. Dies deshalb nicht, weil die Kredite innert [PAGE 505] vier Jahren zugesichert werden und weil in vier Jahren ein neuer Kreditrahmen beschlossen werden muss, um die zukünftige Tätigkeit in diesem Bereich sicherzustellen. Neue und alte Kreditzusicherungen überlappen sich jeweils, das heisst, sie kumulieren sich zu jährlichen Leistungen von rund 30 Millionen Franken.

Vergleicht man diese Leistung mit jener anderer Länder, so muss festgehalten werden, dass die Schweiz auch im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern einen wesentlich höheren Beitrag leistet. Ich erwähne hier einige Beispiele: Die Schweiz leistet 2,43 Prozent des Gesamtbetrages, Italien 4,3 Prozent - Grössenordnung -, Frankreich 6,8 Prozent, die USA 20 Prozent, Deutschland 11 Prozent. Wenn Sie das ins Verhältnis setzen zur Grösse dieser Länder, dann stellen Sie hier wesentliche Unterschiede fest. Es ist natürlich nicht damit getan, dass man darauf hinweist, dass sich diese Sätze nach dem IDA-Schlüssel, der auch für andere Fonds Gültigkeit hat, richten, und dann zur Tagesordnung übergeht. Ich war eigentlich auch überrascht, dass Herr Bundesrat im Nationalrat sagte, die Schweiz sei auf dem Minimum, und die anderen Ländern leisteten noch zusätzliche Beiträge. Ich meine, wenn man so wenige Prozente zahlt wie andere Länder, dann kann man natürlich sehr locker zusätzliche Beiträge zahlen. Aber das ist nicht ein Thema, das hier jetzt wesentlich ist. Wir vertreten die Meinung, dass das so ausgehandelt ist und dass man diese Frage dann vielleicht in Zukunft prüfen muss.

Zweitens: Der vorliegende Kredit wird unabhängig von den Entwicklungen des Dollars auf der Basis eines Dollarkurses von Fr. 1.70 geleistet. Damit erhöhen sich die Einnahmen des Fonds vonseiten der Schweiz zusätzlich. Wenn der Beitrag der Schweiz in Franken ausgehandelt worden wäre, hätten sich wesentliche Einsparungen ergeben. Selbstverständlich wäre bei umgekehrter Kursentwicklung die Wirkung auch umgekehrt. Auch kann an dieser Auswirkung nichts geändert werden; sie wurde so ausgehandelt. Aber wir meinen, dass hier überprüft werden muss, wie in Zukunft solche Verpflichtungen eingegangen werden.

Drittens: Für die bisher eingegangenen Verpflichtungen fehlt eine ausreichende formelle Rechtsgrundlage. Der Bundesrat schlägt deshalb dem Parlament vor, diese durch eine Ergänzung des Umweltschutzgesetzes zu schaffen. Die Kommission befürwortet diese Änderung des Umweltschutzgesetzes einstimmig. Sie ist auch eine Grundlage für weitere Aktivitäten in der internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich.

3. Nun zu den Schlussfolgerungen der Kommission: Die erwähnten kritischen Punkte ändern nichts an den Verpflichtungen der Schweiz, die aus dem vorliegenden Geschäft hervorgehen. Unbefriedigend ist, dass das Parlament vor ein Fait accompli gestellt wird. Mit der neuen Gesetzesgrundlage, besseren Absicherungen bei Kursveränderungen sowie mit der Zusicherung von Konsultationen des Parlamentes bzw. seiner Kommissionen vor Eingehen der Verpflichtungen kann diesen Mängeln aber in Zukunft begegnet werden. Die Ablehnung der Vorlage wegen dieser Mängel wäre demgegenüber nicht sachgerecht. Das Konzept, wie es hier vorliegt, d. h. eine internationale Bündelung der Mittel und Massnahmen im Bereich der internationalen Umweltpolitik, ist notwendig und richtig. Unbestritten ist auch, dass vermehrte internationale Anstrengungen in diesem Bereich notwendig sind. Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sowohl der Änderung des Umweltschutzgesetzes wie auch dem Rahmenkredit zuzustimmen, selbstverständlich mit den von uns beantragten kleinen Änderungen.

Wir bitten Sie also, auf die Vorlage einzutreten und diese im Sinne des Bundesrates zu verabschieden.