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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-11

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-11

Wortprotokoll

Tatsächlich steht ausser Frage, dass das Nacht- und Sonntagsfahrverbot verkehrspolitisch etwas sehr Wichtiges ist und unserer Bevölkerung ebenso unglaublich wichtig ist. Wenn es wichtig ist, hat es an und für sich auch Platz in der Bundesverfassung. Ich kann mich gut erinnern: Als es um die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Abkommen ging, ist der erste Schritt gemacht worden, indem das Verbot auf Gesetzesstufe gehisst worden ist. Im Inneren habe ich damals gedacht: Vertraut ihr dem Bundesrat nicht, dass er das immer in der Verordnung behalten will? Abgesehen davon ist es ja im Landverkehrsabkommen selbst fixiert.

Nachgerade muss ich sagen: Ich verstehe viele Leute schon, die den Versprechungen, die aus dem Bundeshaus kommen, nicht mehr ganz glauben. Wenn ich z. B. an die LSVA denke, so bin ich landauf, landab gepilgert, habe diese LSVA verkauft und gesagt: Diese LSVA wird für die Neat verwendet. Jetzt kommt ein Vorschlag, ein Teil der LSVA solle in die Bundeskasse fliessen. Da stehe ich jetzt im Regen, weil ich das nie wollte. Ich meinte es damals absolut ehrlich. Jetzt kommt die Politik und ändert das alles. Von daher verstehe ich, wenn Leute sagen: Das Gesetz in Ehren, aber wir wollen das auf Verfassungsstufe festgehalten haben.

Ich war kürzlich an einem Verkehrskongress in Italien. Dort haben die Verantwortlichen in ganzen Reden nur das schweizerische Nacht- und Sonntagsfahrverbot angegriffen und die Schweiz gebeten, das endlich aufzuheben. Von daher ist es auch gegenüber aussen schon ein Akt der Konsequenz und des eisernen Willens zu sagen: Daran wollen wir nicht rütteln.

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