Würth Benedikt · Ständerat · 2025-03-10
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-10
Wortprotokoll
Auch ich bedanke mich bei der PUK für die sehr profunde Arbeit. Wir haben viel gelernt in diesem ganzen Zusammenhang. Ich habe zum Beispiel das Wort "Non-Meeting" gelernt. Was Non-Papers sind, wussten wir ja; jetzt haben wir auch noch gelernt, was ein Non-Meeting ist.
Dies führt mich zur Feststellung, die Kollege Salzmann als Berichterstatter gemacht hat. Er hat ausgeführt, und so steht es auch im PUK-Bericht, dass in der wichtigen heissen Phase im November 2022 und im Herbst 2022 im Bundesrat lediglich mündlich informiert wurde, und auch dies nur sehr knapp. Bundesrat Maurer wurde dazu ja auch befragt; Sie haben, Kollege Salzmann, den damaligen Vorsteher des Finanzdepartementes in diesem Zusammenhang explizit erwähnt. Der ehemalige Bundesrat Maurer hat sich auch in einem Interview im "Tages-Anzeiger" am 11.[NB]Januar dazu geäussert. Ich zitiere eine Aussage aus diesem Interview: "Ich habe den Bundesrat immer über alles informiert, was ich selber wusste, allerdings nur mündlich, denn ich traue der Verwaltung nicht. Sobald Papiere da sind, geht etwas raus. Alle Medien waren scharf und riefen täglich an."
Nun, eine solche Aussage eines ehemaligen zuständigen Bundesrates erzeugt keinen Aufschrei in den Medien. Das kann ich auch nachvollziehen. Man muss hier nicht den Medien die Schuld geben. Sie leben von den Indiskretionen. Aber es müsste hier im Bundeshaus einen Aufschrei geben, auf Ebene Bundesrat und auch auf Ebene Parlament.
Denn man muss ja geradezu zum Schluss kommen: Je brisanter und komplexer in diesem Haus etwas ist, desto knapper wird der Bundesrat informiert, und dies dann in aller Regel nur mündlich. Das muss einem zu denken geben. Dies alles aufgrund der Angst vor Leaks. Das ist sehr beunruhigend mit Blick auf künftige Krisen, die mit Bestimmtheit kommen werden, sei es im Finanzbereich, sei es aufgrund geopolitischer Entwicklungen.
Ich glaube, hier haben wir Handlungsbedarf. Wir sagen immer, die Stärke der Schweiz seien die Institutionen. Wenn man aber diesen Befund hört und diesen Befund liest, sieht man, dass unsere Institutionen beschädigt sind, und sie werden weiter beschädigt. Ob sich Institutionen bewähren, zeigt sich nach meinem Dafürhalten in der Krise und nicht im Courant normal. Indiskretionen sind Gift für das Funktionieren einer Regierung. Wir müssen hier endlich mehr tun. Mit "wir" meine ich Bundesrat und Parlament. Ich sage das nicht aus Frust darüber, dass der Zweitrat eine diesbezügliche Motion von mir abgelehnt hat, sondern wirklich aus echter Sorge um den Zustand unserer Institutionen.
Ich danke der PUK in diesem Zusammenhang für die Empfehlung[NB]13. Die PUK hat darauf verzichtet, hier Motionen oder Postulate einzureichen, weil die GPK auch an diesem Thema dranbleibt, gestützt auf diesen PUK-Bericht, aber auch gestützt auf die Aufarbeitung der bekannten Corona-Leaks.
Ich danke aber auch der Kommission für Rechtsfragen. Sie hat in der Medienmitteilung vom 26.[NB]Februar 2025 mitgeteilt, dass sich die Kommission vor dem Hintergrund eines kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichts vom 31.[NB]Januar 2025 dafür ausgesprochen hat, sich in einer ihrer nächsten Sitzungen vertieft mit der Frage der strafrechtlichen und strafprozessualen Aspekte des journalistischen Quellenschutzes zu befassen und dazu Anhörungen durchzuführen.
Der zitierte Bundesgerichtsentscheid wurde auch in den Medien abgehandelt. Wenn man die Medienmitteilung des Bundesgerichts liest, muss man eigentlich zum Schluss kommen, dass das geltende Recht geradezu eine Einladung für Amtsgeheimnisverletzungen ist. Hier müssen wir Korrekturen vornehmen. Nach meiner Prima-vista-Beurteilung dieses Bundesgerichtsentscheids gibt es hier nicht hauptsächlich ein Problem der Rechtsprechung, sondern eher der Rechtsetzung. Also sind wir als Gesetzgeber gefordert, insbesondere mit Blick auf Artikel 28a StGB. Richterliche Interessenabwägungen müssen bei solchen Fällen wieder mehr Raum bekommen.
Beim ganzen Thema der Indiskretionen spüre ich einen gewissen Fatalismus. Ich höre oft, man kann ja sowieso nichts machen. Aber diesem Fatalismus müssen wir nun endlich entgegentreten, auch aufgrund der Feststellungen im PUK-Bericht. Entsprechende Arbeiten sind aufgegleist, ich habe es erwähnt.
Noch ein Wort zum Postulat, das seitens der PUK im Zusammenhang mit dem Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen eingereicht wurde: Ich möchte hier einfach nochmals unterstreichen, dass ich dieses Postulat unterstütze, auch wenn es relativ offen und unverbindlich ist. Aber immerhin, es ist ein Schritt. Denn was Kollege Rieder gesagt hat, muss uns zu denken geben: Bis jetzt, mir ist jedenfalls nichts bekannt, ist keine einzige Verantwortlichkeitsklage gegen die CS-Organe angestrengt worden - keine einzige. Dabei müssen auch wir als Aktionäre erhebliche Schäden registrieren. Mit "wir" meine ich die Pensionskassen, da meine ich auch den AHV-Fonds. Es gibt keine einzige Verantwortlichkeitsklage, obwohl erheblicher Schaden angerichtet wurde.
Es hat auch seine Gründe, wieso das so ist. Die Gründe liegen im geltenden Recht, denn es ist ja nicht zu einem Konkurs gekommen. Also sind einerseits die Gläubiger nicht zu einer Klage legitimiert. Andererseits kann ein Aktionär in einem solchen Fall des mittelbaren Schadens letztlich nur auf Leistung an die Gesellschaft klagen. Das ist natürlich ein sehr limitiertes Interesse. Da findet sich natürlich kein Aktionär, der dieses Prozessrisiko eingeht, bei letztlich wenig Anreiz. Das ist ein Problem, das wir angehen müssen. Auch wenn das Postulat relativ offen und unverbindlich ist, ist es jedenfalls immerhin ein Schritt, hier etwas zu unternehmen.
Ich bitte Sie, die Motionen und Postulate, die die PUK eingereicht hat, uneingeschränkt anzunehmen.