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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-06-11

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Es erstaunt sicher nicht, dass ich als Nichtkommissionsmitglied hier drei grundsätzliche Überlegungen anstelle:

1. Wie diese sensible Frage hier im Parlament angegangen wird, ist durchaus - Herr Büttiker - eine Frage des Demokratieverständnisses. Die Avanti-Initiative stellt die zweite Röhre am Gotthard in den Mittelpunkt. Das ist durchaus legitim; als Demokrat respektiere ich das Recht des Bürgers, mit einer Volksinitiative auch eine Frage zur Disposition zu stellen, die mir persönlich vielleicht nicht passt. Eine solche Volksinitiative soll auch, wenn sie die formellen Voraussetzungen erfüllt, Volk und Ständen vorgelegt werden. Der Gegenvorschlag des Nationalrates und auch jener der [PAGE 516] Kommissionsmehrheit widersprechen jedoch meinem demokratischen Empfinden in zweifacher Hinsicht:

Artikel 84 der Bundesverfassung, der Alpenschutzartikel, wurde vom Verfassunggeber, d. h. vom Volk und von den Ständen, gegen den Willen der grossen Mehrheit des Parlamentes und auch gegen den Willen des Bundesrates in unsere Verfassung geschrieben. Ich denke, es wäre für das Parlament gut, wenn es heute diesen Entscheid respektieren und jetzt nicht an dieser Verfassungsbestimmung herumzimmern würde. Dies ist für mich eine Frage des Demokratieverständnisses, unabhängig davon, welche Meinung man in der Sache selber vertritt. Der Bundesrat respektiert mit seinem Gegenvorschlag den damaligen Entscheid des Verfassunggebers, ebenso das Konzept der Minderheit Bieri, das ich unterstütze.

Der Gegenvorschlag des Nationalrates und der Antrag der Kommissionsmehrheit sind aber noch unter einem anderen Gesichtspunkt bedenklich: Der Stimmbürger wird um sein Recht geprellt, zu verschiedenen Fragen eine differenzierte Meinung abzugeben. Er kann nicht differenziert sagen, ob er den Agglomerationsverkehr, die zweite Röhre am Gotthard, den Ausbau der Nationalstrassen und einen Infrastrukturfonds will. Nein: Es wird ihm ein einziges Paket vorgesetzt nach dem Motto "Alles oder nichts". Ich höre natürlich die Ausführungen zur Einheit der Materie; aber nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist politisch immer auch klug. Mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates oder auch dem Antrag der Minderheit Bieri wird dem Stimmbürger mindestens eine Wahlmöglichkeit zur Avanti-Initiative eröffnet. Der Gegenvorschlag des Nationalrates und jener der Kommissionsmehrheit laufen nach dem Motto "de Füüfer und s'Weggli", und zusätzlich wird noch der Kuss der Bäckersfrau eingefordert. Es ist kein Gegenvorschlag im Sinne einer Wahlmöglichkeit zur Avanti-Initiative, sondern der Gegenvorschlag heisst eigentlich "Avanti plus". Sollte ein Antrag obsiegen, der in Artikel 84 der Bundesverfassung eingreift, beantrage ich Ihnen mit einem Eventualantrag, dass die Vorlage aufgeteilt wird, sodass der Souverän noch eine Wahlmöglichkeit mit und ohne Gotthard hat.

2. Zum Röhrenblick, oder wie halten wir es mit der Mobilität im Kopf? Die Staus am Gotthard sind zwar spektakulär; jeder, der die Engpässe unseres Strassennetzes sauber analysiert, kommt jedoch zum eindeutigen Ergebnis, dass die Staus am Gotthard in keinem Verhältnis zu den Staus in den Agglomerationen Basel, Luzern, Zürich, Lugano, Chiasso, Lausanne oder Genf stehen. Trotzdem ist die politische Debatte, wie bei einem Röhrenblick, im Blickwinkel eingeschränkt und irrational immer auf die zweite Gotthardröhre fixiert. Der Gegenvorschlag des Bundesrates setzt deshalb richtigerweise bei den Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen an. So kommentierte doch beispielsweise die "NZZ" den Gegenvorschlag des Bundesrates am 23. August 2001 treffend mit den Worten "Avanti, aber in die richtige Richtung".

Dass Mobilität für die Wirtschaft und für die Menschen wichtig ist, müssen wir nicht lange diskutieren, das ist unbestritten. Auch für mich gibt es kein Ausspielen von der Schiene gegen die Strasse. Beide Infrastrukturen haben wichtige Aufgaben zu erfüllen und sich gegenseitig sinnvoll zu ergänzen. Aber die überbordende Mobilität stösst auch an Grenzen, sie kollidiert mit anderen schützenswerten Rechtsgütern. Allein durch den Bau neuer Infrastrukturanlagen, fast im Sinne eines Wettrüstens, bekommen wir das grundsätzliche Problem nicht in den Griff, denn der Beweis, dass zusätzliche Strassenkapazitäten überall und immer mehr Verkehr mit sich bringen und gebracht haben, muss nicht mehr geführt werden, dieser Beweis ist erbracht; es werden nur die Engpässe verlagert. Unbestritten ist, dass mit neuen Technologien beim Schadstoffausstoss erhebliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Nur werden diese Verbesserungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen wieder "aufgefressen". Unbestritten ist, dass es diesen konkreten Unfall im Gotthardtunnel in einem richtungsgetrennten Tunnel nicht gegeben hätte. Auch hier werden allfällige kurzfristige Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit durch das Verkehrsaufkommen wieder wettgemacht werden, denn wenn wir von Verkehrssicherheit sprechen, gehört es zur Ehrlichkeit zu sagen, dass es bei x Tunnelröhren, wie auf allen Strassen, ein Restrisiko von gefährlichen Begegnungen gibt. Denn menschliches Fehlverhalten kann nie ausgeschlossen werden. Auch blendet die öffentliche Wahrnehmung die anderen 550 jährlichen Verkehrstoten gerne aus.

3. Eine letzte Bemerkung: Die Avanti-Initiative und der Gegenvorschlag des Nationalrates und auch jener der Kommissionsmehrheit sind aus verkehrspolitischen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Ich könnte durchaus auch lamentieren über den beschwerlichen Weg bei der Umsetzung der Verlagerungspolitik oder über die verschiedenen ungelösten Widerlichkeiten beim grenzüberschreitenden Güterverkehr und auf den Zulaufstrecken im Norden und Süden - oder über das schlechte Verkehrsdossier bei den bilateralen Verträgen. Letzteres wurde uns nicht zuletzt durch ein besseres Luftverkehrsdossier beschert; heute kann man sich fragen, ob nicht das Umgekehrte richtiger gewesen wäre.

Wir alle haben aber immer gewusst, dass wir bei der Umsetzung der Verlagerungspolitik einen beschwerlichen Weg vor uns haben. Das Schweizervolk hat aber in eindrücklicher Art und Weise durch einzelne Entscheide die Eckpfeiler einer gesamtheitlichen und langfristig angelegten Verkehrspolitik gesetzt und immer wieder bestätigt. Verkehrspolitisch ist der Antrag der Kommissionsmehrheit falsch, weil man ganz klar Signale aussendet, dass wir bald wieder die Strassenkapazität ausbauen werden und deshalb in absehbarer Zeit zusätzliche Strassenkapazitäten durch die Alpen zur Verfügung stehen. Erst wenn die Verlagerungspolitik greift - diese Beurteilung ist erst nach der vollen Inbetriebnahme der Neat am Löstschberg und am Gotthard möglich -, soll ohne irgenwelchen Druck die Frage einer zweiten Röhre abschliessend beurteilt werden.

Das Signal ist aber auch wirtschaftlich falsch: Wir investieren Milliarden in die Schiene; gleichzeitig treffen wir die Vorbereitungen für Milliardeninvestitionen in die Strassentransitachse, mit denen begonnen werden soll, noch bevor die Investitionen in die Schiene voll greifen können. So wird die Wirtschaftlichkeit der mit vielen Steuerfranken bereitgestellten Neat gefährdet. Es schleckt nun einmal auch keine Geiss weg, dass eine schnelle Strassenroute durch den Gotthard in direkter Konkurrenz zur Neat stehen wird. Verkennen wir doch auch die Tatsache nicht, dass von dieser schnellen Route - neben dem Individualverkehr an den staugefährdeten Feier- und Ferientagen - vor allem der Transitschwerkehr profitieren würde.

Und noch ein Wort zum Trumpf beim Spiel mit der EU. Da kann ich nur eines sagen: Wenn man Trümpfe totredet, sind es bald auch keine Trümpfe mehr.

Ich lehne die Volksinitiative ebenso wie den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, denn auch der Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit ist unter demokratischen Gesichtspunkten bedenklich, verkehrspolitisch heute falsch und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzulehnen.