Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-06-11
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Die Avanti-Initiative - dort möchte ich beginnen, denn das ist ja der Ausgangspunkt unserer heutigen Diskussion - hat der Politik, also uns und den politischen Behörden, ihre Verantwortung für die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze in Erinnerung gerufen. Dass sich diese Initiative in den Übergangsbestimmungen auf die wesentlichen Nationalstrassenabschnitte konzentriert, kann ihr ehrlicherweise nicht zum Vorwurf gemacht werden. Wir haben nämlich Ende der Neunzigerjahre bei der Schiene ein umfangreiches, immerhin 30 Milliarden Franken umfassendes Ausbaupaket, die Eisenbahn-Grossprojekte der Neat, beschlossen. Ich meine, das war richtig, aber heute liegen die vordringlichen Kapazitätsprobleme bei der Strasse.
Der Bundesrat wollte mit seinem Gegenvorschlag die Initiative bekämpfen, der Nationalrat hingegen hat die Grundanliegen der Avanti-Initiative aufgenommen. Nicht die Bekämpfung einer Initiative stand dabei im Vordergrund, sondern die Lösung der anstehenden und künftigen Probleme beim Landverkehr. Deshalb mussten weitere Elemente hinzugefügt werden; das haben der Nationalrat und die KVF richtigerweise getan.
Die Überbetonung des Transitverkehrs wurde nicht zuletzt auch vom für den Verkehr zuständigen Departement gefördert. Nicht zu übersehen ist dabei die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren die Verkehrspolitik oft mehr durch programmatische Absichtserklärungen und weniger durch die verfassungsrechtlichen Grundlagen bestimmt wurde. Die hochstilisierte Verlagerungspolitik in der Transitfrage ist, ob man dies gerne hört oder nicht, zwar ein Teil der Verkehrspolitik, aber eben nur ein Teil. Die grundlegenden Fragen der Ordnung der Verkehrsströme, der Einbindung unserer Infrastruktur in die internationalen Netze - da bin ich mit Kollege Leuenberger absolut einverstanden -, der Finanzierung des Verkehrs und dessen Organisation, der Angebote der Grundversorgung im Raum und der Bekämpfung der belastenden Auswirkungen sind damit nicht behandelt, vielmehr wurden sie sehr wortreich umschifft.
Wir werden heute den gordischen Knoten nicht einfach durchhauen. Ich hoffe aber, dass es uns mit der heutigen Debatte gelingt, in den verkehrspolitischen Kernfragen wieder festen Boden zu gewinnen. Die Avanti-Initiative hat mit ihrem ganzheitlichen Ansatz das Feld dafür optimal vorbereitet. Lange, zu lange haben Bundesrat und Verwaltung so getan, als ob die Initiative banal und einseitig von der zweiten Röhre am Gotthard und integral von sechs Spuren auf der A1 handeln würde. Diesen Vorwurf, Herr Bundesrat, muss ich Ihnen machen. Die entsprechenden Verlautbarungen standen auch in den Medien. Sicher, die Initiative erwähnt die Notwendigkeit der Behebung der offenkundigen Kapazitätsengpässe auf der A1 und der A2 mit guten Gründen, aber vor dem Hintergrund des Grundanliegens der Initiative, der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturen von Schiene und Strasse; dies mit dem Ziel, die Verkehrsnetze des privaten und öffentlichen Verkehrs als Netze betriebsfähig zu gestalten und zu erhalten. Bei der Beseitigung der Engpässe geht es daher letztlich nicht um einzelne Abschnitte oder deren Attraktivität, sondern es geht um die Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit auf den Netzen. Ein Netz ist eben nur so stark wie seine schwächste Stelle. Die Bekämpfung des Staus ist nicht wegen der Staus an sich notwendig, sondern weil das Netz unter der Last der Staus an Leistungsfähigkeit einbüsst und seine Kapazität nicht mehr ausschöpfen kann. Dies gilt im Übrigen für die Strasse und die Schiene.
Diese Überlegungen haben die Mehrheit der KVF-SR dazu gebracht, Ihnen eine Lösung zu präsentieren, die diese Grundgedanken aufnimmt. Sie übernimmt den allgemeinen Teil des Initiativtextes, sie übernimmt folgerichtig die Idee, dass der Alpenraum - in erster Linie geht es dabei um den Gotthard - von diesen Überlegungen nicht ausgenommen werden darf. Anstatt einzelne Strecken namentlich zu erwähnen, wollen wir ein Programm zur Engpassbehebung, welches garantieren soll, dass wir nicht falsche Prioritäten setzen. Konsequenterweise muss dieses Programm auch die Agglomerationen umfassen. Auf diese muss der Bund in der Sorge um die Leistungsfähigkeit seiner Netze ein besonderes Augenmerk richten - wohlverstanden, nicht mit neuen Kompetenzen, aber immerhin mit der Möglichkeit, finanziell [PAGE 514] zur Lösung der Probleme in den Agglomerationen beizutragen.
Nicht zuletzt soll dieses Programm über die Schaffung eines Infrastrukturfonds gesteuert werden. Es geht uns hier nicht darum, Reptilienfonds und andere "Kässeli" einzuführen. Es geht um die zentrale Frage, wie wir solche grossen Infrastrukturprojekte finanziell steuern und führen. Nicht die Rückkehr in die finanzwirtschaftliche Steinzeit ist angesagt - ganz im Gegenteil: Ein solcher Fonds, so, wie er von unserer Kommission entworfen wurde, gehört zu den modernen Instrumenten der finanziellen Führung solcher Programme durch die Politik.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, in diesen wesentlichen Punkten der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Herrn Kollege Bieri möchte ich einfach sagen: Wenn sein Projekt oder sein System durchkommt, zwingt er viele hier in diesem Raum, dann der Avanti-Initiative zuzustimmen. Diese Gefahr und dieses Problem könnte er uns mit dem Rückzug der Anträge seiner Minderheit ersparen.
Zur Frage der Demokratie: Ich meine, dass man auch Volks- und Standesentscheide nach neun, zehn Jahren - so lange ist jetzt diese Frist - durchaus wieder zur Diskussion stellen kann. Ich meine, Volks- und Standesentscheide kann man jederzeit, laufend, immer wieder zur Diskussion stellen; das ist, glaube ich, auch das Wesen der direkten Demokratie.
Zu Kollege Leuenberger möchte ich einfach noch sagen: Wenn sich alle in diesem Lande während neun Jahren nach Volks- und Standesabstimmungen an eine Anstands- und Karenzfrist halten, dann ist es ja gut. Aber wenn man so in die Landschaft schaut, stelle ich fest: Einmal ist das gut, dann kann man am Sonntagabend nach einer Abstimmung schon wieder die Diskussion aufnehmen - und hier soll es nach neun Jahren nicht möglich sein; man soll ein Demokratieabbauer und ein Demokratiefeind sein, wenn man das wieder zur Diskussion stellt.
Ich plädiere dafür, dass wir nach neun Jahren diesen Volks- und Standesentscheid in der Form, wie das die Kommissionsmehrheit tut, zur Diskussion stellen.