Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-03-10
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, in dieser Differenzbereinigung überall der Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission zu folgen.
Ja, Herr Schmid, Sie haben recht, in dieser Vorlage geht es um die Sicherheit und den Betrieb in den Zentren des Bundes. Wir werden heute Abend bei der Diskussion von Vorstössen Gelegenheit haben, uns auch darüber zu unterhalten respektive unsere Meinung dazu zu äussern, ob es Bedarf bei der Sicherheit ausserhalb der Zentren gibt. Aber hier geht es - als Folge des Berichtes Oberholzer - um die Situation in den Zentren.
Am Schluss dieser Fraktionsdebatte ein paar wenige Worte zu den einzelnen Minderheiten: Bei den Anträgen der Minderheit Riner zu Artikel 9 Absatz 3, Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 25b Absatz 5, in denen es um minderjährige Asylsuchende geht, sind wir wie schon in der ersten Runde der Meinung, dass man minderjährige Asylsuchende hier speziell erwähnen sollte. Aus unserer Sicht hat der Ständerat hier eine Verbesserung gemacht. Er spricht nicht mehr von den Interessen Minderjähriger, sondern es geht eben um den besonderen Schutz Minderjähriger. Das ist meiner Meinung nach oder aus Sicht unserer Fraktion die richtige Formulierung. Eine besondere Regelung rechtfertigt sich, denn auch die beauftragten Dritten, die in diesen Bundesasylzentren arbeiten, sollen direkt im Gesetz sehen können, dass es hier eine besondere Behandlung braucht. Sie sollen dafür nicht die Kinderrechtskonvention konsultieren müssen.
Dann zu den Minderheiten Rutz Gregor bzw. Addor zu Artikel 25 Absatz 3 Buchstaben d, f und g: Hier möchten wir am Konzept des Bundesrates festhalten. Es geht hier ja um Disziplinarmassnahmen. Wir sind nicht im Strafverfahren, wir sind nicht im Strafvollzug.
Bei Buchstabe d, der Bestimmung zum Ausschluss aus allgemein zugänglichen Räumen, erachten wir die 72 Stunden nach wie vor als das richtige Mass. Es geht ja nicht um Inhaftierung. Wenn man von den allgemein zugänglichen Räumen ausgeschlossen ist, ist man ja nicht im Zimmer eingeschlossen, sondern man darf nicht in diese allgemeinen Räume - dafür sind die Menschen dann länger draussen. Die Kantone wollen eben nicht, dass gerade diese Asylsuchenden über einen längeren Zeitraum zusätzliche Zeit ausserhalb der Zentren, in den Gemeinden verbringen.
Zu den Anträgen zu den Buchstaben f und g, zum Arrest bzw. zur Ausgangssperre von zehn Tagen: Das geht der Mitte-Fraktion als Disziplinarmassnahme zu weit. Ich glaube, auch der Vergleich mit dem Militär, mit den Kompetenzen eines Kompaniekommandanten, führt in diesem Zusammenhang [PAGE 222] nicht zum Ziel. Das ist ein anderes Thema. Wir müssen das hier so regeln, dass es adäquat ist. Und hier ist das Mittel der Zuweisung in ein besonderes Zentrum die Massnahme, die als Eskalationsstufe zur Verfügung steht. Zehn Tage Arrest - diese Bestimmung würde wohl auch der Überprüfung durch ein formelles Gericht bedürfen, es müssten in all diesen Asylzentren zusätzliche bauliche Massnahmen gemacht werden, und das kostet wieder Geld. Dann wird von Ihrer Seite wieder moniert werden, dass wir eben genau dafür gar kein Geld haben.
Schliesslich noch zur Minderheit Schmid Pascal zu Artikel 25a Absätze 4, 5 und 6: Eigentlich wäre uns der Antrag dieser Minderheit sympathisch, wir befürchten aber, dass er kontraproduktiv sein könnte. Asylsuchende Personen in ein besonderes Zentrum zuweisen zu können, ist aus Sicht der Zentrumsleitung oder der Betreiber des Zentrums ein sehr wichtiges Instrument; aber es ist für die asylsuchende Person auch ein schwerwiegender Eingriff. Wir können uns nicht vorstellen, dass die Verweigerung einer Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht, vor dem Bundesgericht Bestand hätte. Wir sehen ausserdem die Gefahr, dass der in Absatz 5 festgehaltene Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden, sollte diese Bestimmung vom Bundesgericht für nicht anwendbar erklärt werden, auch gegen niederschwelligere Disziplinarmassnahmen infrage gestellt würde, und das wäre wiederum kontraproduktiv.
In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals, überall der Mehrheit zu folgen.