Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-15
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-15
Wortprotokoll
Das ist so eine Art Seeschlange, die uns schon lange verfolgt. Wir müssen unterscheiden zwischen den Fehlbetragsanteilen, die durch die Finanzierungsart der Kasse entstanden sind - also der Deckungslücke -, und dem Anteil, der nur durch das Freizügigkeitsgesetz entstanden ist.
Hier geht es, wie der Kommissionspräsident zu Recht gesagt hat, um diesen zweiten Teil. An den eigentlichen Fehlbetrag müssen die Arbeitgeber ihren Anteil leisten. Das ist auch richtig so, denn sie haben vorher diesen Fehlbetrag ja auch mit erzeugt, indem sie die Lohnerhöhungsbeiträge nicht bezahlt haben.
Hier haben wir eine Härteklausel, weil es Arbeitgeber geben mag, die sonst Pleite gehen; das werden wenige und kleinere sein. Das sind Arbeitgeber im Sinne von angeschlossenen Organisationen, das sind x Arbeitgeber im Bereich Landwirtschaft usw., Arbeitgeber überall im Grenzbereich zwischen dem Bund und irgendwelchen Bundesaufgaben.
Wie steht es nun mit dem durch das Freizügigkeitsgesetz bedingten Fehlbetragsanteil? Damals hat noch mein Vorgänger dem Bundesrat beantragt, der Bund solle diesen übernehmen. Ich war damals in einem ganz anderen Departement, und - ich muss es ihnen ehrlich sagen - man hat dem zugestimmt als einem Bundesratsbeschluss, ohne das gross zu hinterfragen, in der Meinung, es sei wahrscheinlich nicht so ganz unrichtig.
Es hat sich nachher herausgestellt, dass es zwar sachlich, aber nicht unbedingt in der Form richtig war. In der PUK gab das dann plötzlich zu reden. Es wurde gefragt, wie das nun eigentlich sei, und wir wurden mittels eines Vorstosses gebeten, das Problem einigermassen rasch zu lösen. Es gab dann einige Rechtsgutachten vom Bundesamt für Justiz und vom Rechtsdienst meines Departementes. Mir ging es wie Herrn Reimann vorhin mit dem ganzen Gesetz: Ich habe diese Rechtsgutachten gelesen und war nachher eigentlich so klug als wie zuvor.
Aber wir sind dann irgendeinmal zum Schluss gekommen, das bräuchte eigentlich eine gesetzliche Grundlage. Sicher kann es nicht einfach ein Bundesratsbeschluss sein; es hätte vielleicht eine Verordnung oder sonst etwas sein können. Aber das Sauberste ist eine rechtliche Grundlage auf Gesetzesstufe. Wir haben Ihnen das schon einmal vorgeschlagen, dann wieder zurückgezogen, weil es in der Kommission zu reden gab, und jetzt kommt es wieder!
Wir haben das in der Zwischenzeit noch weiter vertieft und sind der Meinung, es sei richtig, dass der Bund diesen Fehlbetragsanteil übernehmen muss, und zwar aus einer einfachen Überlegung heraus: Wie wird das nach BVG in den normalen Kassen gemacht? In den normalen Kassen nach BVG müssen die Pensionskassen die durch die Freizügigkeit entstehende Differenz tragen. Das ist der Hauptgrund, warum wir Ihnen das noch einmal vorschlagen. Alle diese Kassen können das aus ihren Reserven bezahlen. Aber die Kasse, die wir hier haben, ist keine selbstständige Kasse. Wäre sie das, wäre sie ausfinanziert gewesen und hätte Reserven gehabt, und man hätte das problemlos daraus bestreiten können. Aber weil das nicht so ist, weil eigentlich der Bund selber Träger der Kasse ist - sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie durfte keine Reserven bilden, sie hatte eine schlechte Verzinsung -, ist der Bund das substituierende Element für das Gebilde Kasse. Er muss das im übertragenen Sinne, eigentlich im Sinne des BVG, stellvertretend übernehmen, weil die Kasse keine Rechtspersönlichkeit, keine eigenen Reserven usw. hat.
Das Zweite ist natürlich, dass die angeschlossenen Organisationen nach Treu und Glauben annehmen und disponieren konnten: Wenn der Bundesrat ihnen schriftlich mitteilte, der Bund übernehme den Fehlbetragsanteil, so konnten sie nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Bund dies tun werde, auch wenn es von der Rechtsgrundlage her etwas zwiespältig war. Ich entschuldige mich für diesen Fehler, aber es ist nun einmal so passiert. Nach langen Irrungen, Wirrungen, Diskussionen und Rechtsgutachten sind wir zum Schluss gekommen, dass es so sein muss. Deshalb bin ich froh, dass Ihre Kommission diese Ergänzung einfügen will. Der Nationalrat hat damals gesagt, man könne das Problem mit der Härteklausel lösen; aber hier ist es im Gegensatz zur Ausfinanzierung der eigentlichen Deckungslücke kein Härtefallproblem, sondern es geht um die Frage, wer aus [PAGE 95] sachlichen Gründen die durch die Freizügigkeit entstehende Differenz übernehmen muss.