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Hofmann Hans · Ständerat · 2003-06-11

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte nicht eine Replik auf das Votum von Kollege Merz machen. Diese Finanzierungslösung unterstütze ich; sie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mir geben zwei Punkte zu denken. Ein Punkt wurde hier zu wenig beleuchtet.

1. Der ganze "Streit" dreht sich in dieser Vorlage um die zweite Gotthardröhre. Der Rest ist eigentlich unbestritten. Verschiedene Votanten haben sich hier auf den Volkswillen berufen und gesagt, es sei eine Missachtung des Volkswillens, wenn wir diesen Beschluss gemäss der Mehrheit fassen. Kollege Stadler hat sogar gesagt, das sei eine Frage des Demokratieverständnisses. Ich erlaube mir hier einfach die Bemerkung: Dieses Demokratieverständnis sollte nicht nur gelten, wenn der Volkswille der eigenen Meinung entspricht, sondern auch dann, wenn es nicht so ist. Ich verzichte hier auf Beispiele, die man erwähnen könnte.

2. Wir müssen die Langfristigkeit unserer Beschlüsse ins Auge fassen. Im Gegenvorschlag der Kommission heisst es, dass das Programm so auszugestalten sei, dass Projekte erster Dringlichkeit acht Jahre nach Annahme von Artikel 81 Absatz 2 öffentlich aufgelegt werden. Das ist dann frühestens im Jahre 2012 der Fall.

Zur ersten Dringlichkeit gehört der Gotthard nicht; das wissen wir alle. Er wird dann nicht öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Planauflage des Gotthardtunnels erfolgt dann irgendwann, vielleicht gegen das Jahr 2020. Dann beginnen die Verfahren. Zuerst kommt das Einspracheverfahren; jedermann kann zu diesem Projekt Einsprache machen. Dann muss das Projekt aufgrund der Einsprachen dort überarbeitet werden, wo man eine Einsprache berücksichtigt. Zu den nicht berücksichtigten Einsprachen muss ein Bericht gemacht werden, der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen. Erst wenn das gemacht ist - das dauert dann wieder ein oder zwei Jahre -, muss das fertige Ausführungsprojekt noch einmal öffentlich aufgelegt werden, zusammen mit dem Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen. Erst dann können jene, die Einwendungen gemacht haben, auf dem Rechtsweg Beschwerde erheben. Dann beginnen die Beschwerdeverfahren an das Verwaltungsgericht, an das Bundesgericht, und das dauert wieder zwei bis drei Jahre; ich sage das aus Erfahrung. Erst dann könnte mit dem Bau begonnen werden.

Der Bau dieser Gotthardröhre dauert länger als zehn Jahre, eher fünfzehn Jahre. Wenn wir heute gemäss der Mehrheit - das gilt auch für die Avanti-Initiative - so entscheiden, dann ist, wenn alles wie am Schnürchen läuft, diese zweite Gotthardröhre frühestens im Jahre 2035 betriebsbereit. Das müssen wir dem Volk auch sagen, wenn Sie heute Ja oder Nein sagen. Sie entscheiden über etwas, das dann im Jahre 2035, eher 2040 betriebsbereit sein wird. Die wenigsten, die hier drin sitzen, werden dann noch durch diese Röhre fahren können - die allerjüngsten Ratsmitglieder werden das noch schaffen.

Angesichts dieser langen Realisierungszeit ist es höchste Zeit, hier wirklich Nägel mit Köpfen zu machen und in allen Punkten der Mehrheit zuzustimmen.