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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-03-10

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-10

Wortprotokoll

Bisher war ich der Meinung, dass der Bundesrat an den meistbietenden Verkäufer verkaufen und erst im Nachhinein die sicherheits-, standorts- und weltraumpolitischen Interessen der Schweiz berücksichtigen will. Eine Durchsetzung dieser Interessen nach dem Verkauf ist für mich absolut unmöglich. Ich habe sogar ein Déjà-vu-Erlebnis, Stichwort Ammotec, jetzt Swiss P Defence. Den gleichen Fehler machen wir nicht mehr.

Es wurde richtig gesagt, es ist nicht dasselbe. Aber schauen wir in die nächste Geländekammer, da bin ich mit Herrn Broulis hundertprozentig einverstanden: Wie lange geht es, bis der Weltraum im sicherheitspolitischen Umfeld eine so wichtige Rolle spielt, dass die Firma tatsächlich auch für uns ein Pfand in der Hand bedeutet, ein Pfand in der Hand für unser Land darstellt, das dem Bundesrat Handlungsspielraum gibt? Wenn wir jetzt wieder falsch urteilen, nur weil die Situation gerade so ist, dann denken wir nicht strategisch. Munition [PAGE 146] ist nicht einfach ein Gut, es ist ein strategisches Gut, und hier gilt das Gleiche.

Was liegt uns jetzt vor? Der Nationalrat hat eigentlich zwei Varianten beschlossen, nicht nur eine: entweder die Kontrolle über oder das Volleigentum an Beyond Gravity zu haben. Die Medien haben leider in ihrer Berichterstattung nur den Beschluss aufgenommen, Beyond Gravity nicht zu verkaufen. Das ist falsch. Ich unterstütze aus sicherheitspolitischer Überlegung, dass der Bund die Kontrolle über Beyond Gravity behält. Übrigens habe ich dazu in der Sicherheitspolitischen Kommission einen konkreten Antrag eingereicht. Ich habe sogar gesagt, die Eidgenossenschaft sei der falsche Eigentümer. In der Weltraumbranche werden die privaten Akteure bei der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nämlich zunehmend wichtiger. Um im Segment der privaten Akteure erfolgreich zu sein, muss sich Beyond Gravity rasch verändern und anpassen. Da bin ich völlig einverstanden.

Das Unternehmen muss in der Lage sein, neue Produkte und Dienstleistungen ohne Zusicherung von fixen Aufträgen zu entwickeln. Da bin ich auch gleicher Meinung. Gemäss geltender Gesetzgebung, das wurde auch gesagt, darf die Eidgenossenschaft jedoch trotz Investitionsbedarf nicht in Beyond Gravity investieren. Schliesslich spricht auch die Tatsache, dass der Markt für Beyond Gravity im Wesentlichen im Ausland ist, gegen die Eidgenossenschaft als Investorin. Sachgerecht und weitsichtig ist dagegen eben die Variante der nationalrätlichen Motion, Beyond Gravity unter Sicherstellung der Kontrolle über die Firma zu verkaufen. Hier haben wir die Möglichkeit, ein strategisches Pfand für die Schweiz zu behalten und den Handlungsspielraum für die Firma offen zu lassen. Wir wissen: Ohne in Emmen produzierte Beyond-Gravity-Nutzlastverkleidungen geht heute in Europa kein wichtiger Satellit ins All.

Beyond Gravity ist aber auch der Nukleus des schweizerischen Weltraum-Ecosystems. Dieses Ecosystem ist wichtig für die Weltraumforschung der schweizerischen Hochschulen und stärkt die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft. Es schafft attraktive Arbeitsplätze für gut qualifizierte Arbeitnehmer.

Mit der Variante "Kontrolle" öffnet die Motion den Weg für den hier erforderlichen Kompromiss. Ich sage: Verkauf ja, aber nur an einen schweizerischen Investor und mit umfassender Kontrolle durch die Eidgenossenschaft. Anstatt eine schwammige oder kurzfristig wirkende Zusicherung von einer ausländischen Käuferschaft zu erhalten, müsste doch sichergestellt werden, dass Beyond Gravity den schweizerischen Charakter behält und die Eidgenossenschaft die Entwicklung dieses wichtigen Unternehmens weiterhin beeinflussen kann. Wie kann diese Kontrolle rechtlich abgesichert werden? Ich nenne Ihnen drei Punkte:

1.[NB]Das Aktienkapital und auch das Stimmrecht bei Beyond Gravity müssen mehrheitlich in schweizerischem Eigentum sein, das heisst schweizerischen Privatpersonen oder schweizerisch beherrschten Unternehmen gehören.

2.[NB]Der Sitz der Holdinggesellschaft, unter welcher die verschiedenen Firmen von Beyond Gravity gebündelt sind, muss sich in der Schweiz befinden.

3.[NB]Die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder der Holdinggesellschaft müssen Schweizerbürgerinnen und -bürger sein. Allenfalls gehört eine Vertretung der Eidgenossenschaft in den Verwaltungsrat, das ist hier offen. Entweder durch eine kleine Beteiligung oder durch einen Aktionärsbindungsvertrag ist sicherzustellen, dass die Eidgenossenschaft die Einhaltung der Rahmenbedingungen durchsetzen kann. Das ist wichtig.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Stossrichtung der nationalrätlichen Motion den kontrollierten Verkauf von Beyond Gravity ermöglicht. Damit kann eben verhindert werden, dass sich der Fall Ruag Ammotec wiederholt. Ich empfehle Ihnen deshalb wie die Mehrheit Ihrer Kommission, die Motion anzunehmen.

Zur Motion Dittli: Die Motion Dittli ist eigentlich von meiner Position gar nicht weit entfernt. Sie hat aber einen Haken, nämlich die Befristung von zehn Jahren. Das ist genau der gleiche Punkt wie bei Ammotec, da haben wir fünf Jahre drin. Diese zehn Jahre bedeuten: "Nach mir die Sintflut." Das ist das Problem. Sonst ist mir die Motion sympathisch, aber aus dem genannten Grund kann ich ihr nicht zustimmen.