Gartmann Walter · Nationalrat · 2025-03-11
Gartmann Walter · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-11
Wortprotokoll
Mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes soll die Schutzdienstpflicht ausgeweitet werden. Die Botschaft des Bundesrates möchte die Voraussetzungen schaffen, damit Zivildienstpflichtige ihren Dienst auch im Zivilschutz leisten können. Der Bundesrat begründet diese Anträge mit dem Personalunterbestand beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen. Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72[NB]000 Zivilschützern. Anfang 2024 lag der Ist-Bestand bei 60[NB]000, bis 2030 könnten es laut Bundesrat noch rund 50[NB]000 sein. Das ist zu wenig.
Zu Beginn unserer Kommissionssitzung setzten wir uns intensiv mit allen Argumenten auseinander, die dafür oder dagegen sprechen, auch haben wir uns den Schweizerischen Zivilschutzverband sowie den Schweizerischen Zivildienstverband angehört. Die Kommission war sich grossmehrheitlich einig, dass die Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes dringend gesichert werden sollte. Deshalb wollte man aus der Kommission heraus den Bundesrat zusätzlich beauftragen, die Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen. Der Bundesrat sollte auch prüfen, ob die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt werden soll.
Die Kommissionsmehrheit kritisiert den Bundesrat, dass er ausser der Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Frauen erst Ende 2027 über weitere Schritte entscheiden will. Angesichts der aktuellen geopolitischen Unsicherheiten und wachsender internationaler Spannungen erachtet die Mehrheit rasche und wirksame Massnahmen[NB]für[NB]unabdingbar, um die Wehrpflicht zu stärken und die personellen Bestände der Armee und des Zivilschutzes zu sichern.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, auf die Vorlage A einzutreten, währenddem Eintreten auf die Vorlage B unbestritten war. Aus der Detailberatung entstanden in beiden Vorlagen insgesamt sechzehn Anträge, welchen jeweils eine Mehrheit von knapp zwei Dritteln der Kommissionsmitglieder ablehnend gegenüberstand. Einzig ein Änderungsantrag in der Vorlage B, welcher eine Bestimmung bezüglich Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe betrifft, fand mit 13 zu 12 Stimmen eine Mehrheit.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage A mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, womit die SiK-N dem Entwurf des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates gefolgt ist. Die angepasste Vorlage B wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
Grossmehrheitlich empfiehlt die SiK-N, der Kommissionsmehrheit zu folgen.