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Stark Jakob · Ständerat · 2025-03-11

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-11

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) wurde am 5.[NB]Dezember 2024 im Ständerat als Zweitrat behandelt. Bei fünf von sechs Differenzen ist der Nationalrat letzte Woche dem Ständerat gefolgt. Es bleibt eine letzte Differenz bei Artikel 17, "Marktmanipulation".

Der Nationalrat hat beschlossen, bei Artikel 17 Absatz 1 Einleitung dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Somit wird aufsichtsrechtlich Klarheit geschaffen und Marktmanipulation auch dann als unzulässig taxiert, wenn sie fahrlässig erfolgt ist. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass reine Flüchtigkeitsfehler infolge Vertippens im oft hektischen Handel, sogenannte Fat-Finger Errors, nicht als Marktmanipulation zu betrachten sind. Strafrechtlich bleibt es dabei, dass die Absicht des Täters zu beweisen ist. Insgesamt entspricht die Regelung so dem Inhalt des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes.

Im Übrigen hält der Nationalrat bei den Absätzen 1 und 2 an seiner Fassung fest. Damit entsprechen diese Absätze vollumfänglich den Regelungen der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts. Das ist richtig und unbestritten und im Wesentlichen eine technische Angelegenheit. Ihre UREK beantragt Ihnen deshalb, hier dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 152]

Kurz zusammengefasst: Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen und somit die letzte Differenz zu bereinigen.