Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2025-03-11
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-11
Wortprotokoll
Diese Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ist überflüssig und sogar schädlich. Es wird suggeriert, dass mit dieser Vorlage die Bestände des Zivilschutzes gesichert werden können. Für dieses Anliegen habe ich Verständnis, der Zivilschutz ist wichtig, aber ich bezweifle sehr, dass alle der vorgeschlagenen Massnahmen tatsächlich ihr Ziel erreichen werden. Vielmehr handelt es sich bei dieser Vorlage wieder einmal mehr um einen Angriff auf den Zivildienst. Das ist schade und unnötig. Doch lassen Sie mich ausführen, warum.
Klar ist, dass diese Gesetzesrevision zwangsläufig zu einer Verschlechterung des Zivildienstes führt. Neu sollen nämlich Zivildienstleistende verpflichtet werden, Einsätze im Zivilschutz zu leisten - eben wegen der angeblich fehlenden Alimentierung der Zivilschutzbestände. Während in Katastrophen und Notlagen heute schon eine gute Zusammenarbeit von Zivildienst und Zivilschutz möglich ist und auch erfolgreich praktiziert wird, sollen nun neu Zivildienstleistende verpflichtet werden, Einsätze in Wiederholungskursen des Zivilschutzes zu machen - es geht also eigentlich nur um die Wiederholungskurse -; somit gehen aber produktive Diensttage zugunsten der Gesellschaft verloren, nämlich bei der Betreuung in Spitälern und Heimen oder bei der Arbeit im Umwelt- und Naturschutz. Dafür sollen Zivildienstleistende im Zivilschutz zum Beispiel Skipisten für Skirennen präparieren.
Diese Zwangseinsätze in Zivilschutzorganisationen führen unweigerlich dazu, dass die Einsatzbetriebe des Zivildienstes keine Planungssicherheit mehr haben. Dies schadet den Einsatzbetrieben. Letztlich schadet es aber auch der Gesellschaft: Wenn ich zum Beispiel in Schulen und Pflegeheimen nicht mehr damit rechnen kann, dass Zivis auch tatsächlich während ihrer ganzen Einsatzdauer ihren Job machen können, dann macht das die Planung praktisch unmöglich.
Zivis können mit dieser Gesetzesänderung von ihrer Arbeit am Spitalbett abberufen werden, um in einem Kanton mit Unterbestand bei einer Wegausbesserung helfen zu müssen. Das kann es doch nicht sein. Dieser Zwangseingriff ist höchst unfair - gar nicht unbedingt nur gegenüber den Zivildienstleistenden, sondern vor allem gegenüber den Einsatzbetrieben. Die Einsatzbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft; dieser Beitrag wird gebraucht und kann nicht einfach negiert werden. Wenn wir möchten, dass mehr Zivildienstleistende im Zivilschutz arbeiten: Dafür müssen wir das Gesetz gar nicht ändern. Ich komme damit zum Kern meines Votums: Vermutlich geht es ja auch gar nicht darum; vermutlich geht es um etwas anderes. Diese Vorlage ist nämlich die erste in einem ganzen Reigen von schier unerschöpflichen Ideen dazu, wie der Zivildienst geschwächt werden kann. Schwächen tut man mit dieser Vorlage aber nicht den Zivildienst oder die Zivildienstleistenden, sondern die Einsatzbetriebe. Oder anders gesagt: Man schlägt den Sack und meint den Esel.
Verstehen Sie mich richtig: Auch der Zivilschutz leistet eine unverzichtbare Arbeit zugunsten der Gesellschaft und der Bevölkerung. Und in einigen Kantonen sind die Bestände offenbar nicht genügend alimentiert, während es in anderen Kantonen klappt. Ich mutmasse jetzt nicht, warum was wo der Fall ist. Aber diese Probleme müssen innerhalb des Zivilschutzes gelöst werden, und diese Probleme können innerhalb des Zivilschutzes gelöst werden. Daher unterstützt die SP-Fraktion auch explizit die Aufhebung des Wohnsitzprinzips im Zivilschutz. Schutzdienstpflichtige aus Kantonen mit einem Überbestand können nun Kantonen mit einem Unterbestand zugeteilt werden - endlich, ist man versucht zu sagen, denn dieser Schritt war längst überfällig.
Interessanterweise gibt es ja schon im heutigen Gesetz den sogenannten nationalen Personalpool. Zivilschutzorganisationen mit Unterbeständen hätten mit dem Personalpool schon jetzt die Möglichkeit, Lücken zu schliessen, verzichten aber laut der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) weitgehendst darauf. Hm, vielleicht ist der Bedarf ja doch gar nicht so gross.
Die SP-Fraktion empfiehlt darum, auf die Vorlage A klar nicht einzutreten. Das entspricht dem Antrag der Minderheit Molina und unterstützt auch den Sistierungsantrag der Minderheit Addor. Die zahlreichen Minderheitsanträge werden meine Kolleginnen und Kollegen in der Detailberatung begründen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich vorerst sagen, dass die SP-Fraktion alle Minderheiten unterstützen wird. Falls wir die Vorlage materiell nicht verbessern können - und davon gehe ich ehrlicherweise aus -, werden wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.
Noch ein Wort zum Einzelantrag Theiler: Dieser betrifft Artikel 4 des Gesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe und darin eine Änderung, die die SiK-N eingeführt hat. Die SP-Fraktion wird den Einzelantrag Theiler unterstützen. In einem Schreiben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) konnte uns klar aufgezeigt werden, dass diese Regelung zu einer massiven Besserstellung der Zivilschutzleistenden gegenüber den Armeeangehörigen führen würde. Wichtig für die SP-Fraktion bleibt aber weiterhin, dass es auch für Ausländerinnen und Ausländer möglich sein soll, freiwillig Zivilschutz zu leisten. Die Formulierung in Artikel 4, das muss ich zugeben, war jedoch nicht ganz gelungen.
Ich bitte Sie aus diesem Grund, den Einzelantrag Theiler zu unterstützen und die Vorlage A abzulehnen.