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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Ich danke Ihnen für die speditive Behandlung dieses für den Güterverkehr wichtigen Geschäftes. Wir sollten es in dieser Session abschliessen können. Wir sind auch bei der Verordnung an der Arbeit, sodass wir dieses Gesetz auf den[NB]1.[NB]Januar 2026 in Kraft setzen können sollten. Das ist wichtig, weil die SBB aktuell - das wissen Sie - auch mit den Nachfragern, also mit den Transporteuren, über die Preisentwicklung verhandeln. Wir erwarten in diesem Geschäft, dass die SBB auch Preismassnahmen treffen können, natürlich in verhältnismässigem Umfang. Dazu ist es aber nötig, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und damit auch die Pauschalbeiträge an die Verlader, die Sie hier beschliessen, bestehen bleiben. Ich bin froh, dass Sie bereit waren und sind, dieses Geschäft so speditiv zu behandeln, und danke Ihnen dafür.

Jetzt zum Beschluss des Nationalrates zu Artikel 3 Absatz[NB]1: Ich bitte Sie, den neuen Buchstaben f, den der Nationalrat eingefügt hat, unbedingt abzulehnen und bei der bisherigen Fassung zu bleiben. Das Notwendige wurde eigentlich gesagt: Wir haben bezüglich des alpenquerenden Verkehrs einen Verfassungsauftrag, den wir auch mit verschiedenen Massnahmen ausserhalb dieses Gütertransportgesetzes umsetzen und vorwärtstreiben, aber hier geht es nicht um eine Verlagerung. Betreffend den Einzelwagenladungsverkehr haben wir in der Verfassung keine Basis für eine Zunahme der Verlagerung. Das würde auch dem Grundkonzept entgegenstehen. Wir haben ja das Ziel, den Einzelwagenladungsverkehr innerhalb von acht bis zwölf Jahren wettbewerbsfähig zu machen, und wir erwarten, dass dann der Einzelwagenladungsverkehr eben nicht mehr auf Förderbeiträge angewiesen ist. Wenn wir jetzt ein Verlagerungsziel hineinschreiben, hiesse das, dass wir den SBB oder allfälligen anderen Nachfragern Effizienzmassnahmen praktisch untersagen würden, beispielsweise die Schliessung nicht rentabler Verladepunkte. Damit würde man verhindern, dass diese Entwicklung zur Wettbewerbsfähigkeit stattfinden kann.

Ich wiederhole nochmals: Es braucht einen Dreiklang, damit das gelingen kann. Es müssen Preismassnahmen getroffen werden, es müssen Massnahmen auf Kostenseite getroffen werden, und weil die Effizienzmassnahmen - unter anderem die digitale automatische Kupplung - länger dauern, braucht es die Übergangsbeiträge, die Förderbeiträge. Diese nun mit einem Verlagerungsziel zu übersteuern, würde bedeuten, dass dieses Konzept in dieser Form nicht mehr [PAGE 155] funktionieren könnte bzw. dass es einfach toter Buchstabe bleiben und wir jeweils bei Ihnen antraben und erklären würden, warum wir nicht verlagern konnten.

Es geht vor allem um eine Stabilisierung des Einzelwagenladungsverkehrs. Ständerat Burkart hat es gesagt: Der Lastwagenverkehr wird dekarbonisiert. Bei unserem Entscheid geht es also nicht um die Frage der Klimaauswirkungen, sondern um die Frage, welches Mittel in diesem multimodalen Ansatz das effizienteste ist.

Ich bitte Sie wirklich, hier der Kommission zu folgen und diese Differenz bestehen zu lassen.

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