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Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-03-11

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-03-11

Wortprotokoll

Es geht hier um eine technische Sache, es ist nicht ganz unkompliziert, aber eben wichtig. Aktuell ist es so, dass die Kantone die [PAGE 250] Zivilschutz-Soll-Bestände eigenständig festlegen können. Das klingt im ersten Moment eigentlich gut. Nun beginnt es aus unserer Sicht jedoch zu hinken: Die Kantone sind nämlich auch frei, auf welchen Grundlagen oder Kriterien sie die Berechnung des Soll-Bestandes basieren. Wenn wir eine minimale Einheitlichkeit der Kriterien des Soll-Bestandes des Zivilschutzes möchten, dann müssen Sie meiner Minderheit I zustimmen, sodass diese eingeführt und das in der Gesetzgebung korrigiert werden kann.

Warum macht das Sinn? Neu sollen nun Personen aus dem Zivildienst für den Zivilschutz verpflichtet werden können, wenn die kantonalen Zivilschutzorganisationen ihre Soll-Bestände nicht erreichen. Wie Sie wissen, ist der Zivilschutz bei den Kantonen angesiedelt. Der Zivildienst hingegen ist das Instrument der zivilen Sicherheitspolitik des Bundes. Konkret heisst das Folgendes: Gemäss dem aktuellen Entwurf könnten die Kantone ihre Zivilschutz-Soll-Bestände eigenständig erhöhen, bis ihr Soll-Bestand höher ist als ihr Ist-Bestand, und sich daraufhin bei den Zivildienstbeständen des Bundes bedienen. Mehr noch, sie müssten dafür nicht einmal etwas bezahlen, denn die Mehrheit der Kommission will die Zivilschutzorganisationen von der Abgabe befreien, die alle anderen Zivildiensteinsatzbetriebe bezahlen müssen.

Im Hinblick auf Ereignisse, die nicht das ganze Land, sondern einen oder mehrere Kantone betreffen, ist der Ausgleich von Unterbeständen des Zivilschutzes mit Mitteln des Bundes, also durch Zivis aus dem Zivildienst, grundsätzlich nicht angebracht, denn die Kantone können und müssen einander unterstützen. Hier braucht es keine Unterstützung durch Zivildienstleistende. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrer Evaluation der Covid-19-Pandemie ein geringes Ausmass an interkantonaler Unterstützung im Zivilschutz festgestellt. Dieses Potenzial gilt es auszuschöpfen.

Wenn nun also trotz dieser Ausgangslage Zivildienstleistende verpflichtet werden sollen, Ausbildungsdienste des Zivilschutzes zu leisten, dann müssen die Soll-Bestände der Kantone wenigstens aufgrund einheitlicher Kriterien berechnet werden, und zwar so, dass sie den nationalen Soll-Bestand gewährleisten, aber nicht überschreiten.

Ebenfalls fordert meine Minderheit I, dass die Kantone dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Zahlen zu den Beständen jährlich zur Verfügung stellen. Ebenfalls sollen die Grundlagen zur Feststellung des Soll-Bestandes nach jeder Aktualisierung zur Verfügung gestellt werden, und zwar nicht auf Anfrage, sondern eben bei jeder Aktualisierung. Bitte unterstützen Sie dazu die Minderheit I (Hässig Patrick) zu Artikel 36.

Auch bei der Vorlage B bedarf es aus Sicht der Grünliberalen Fraktion noch einiger Verbesserungen, damit die Vorlage ausgewogen und zielgerichtet ausfällt. Einen Grundsatz gilt es dabei klar zu beachten, damit die Vorlage ausgewogen ist: Es sollen nur Zivildienstleistende für den Zivilschutz verpflichtet werden, wenn der Zivilschutz vorher seine eigenen personaltechnischen Möglichkeiten voll ausgeschöpft hat. Meine Minderheit I zu Artikel 31 korrigiert einen Fall, wo dieser Grundsatz nicht eingehalten wird. Der aktuelle Entwurf sieht nämlich vor, dass das Höchstalter der Schutzdienstpflicht von 36 auf 38 Jahre angehoben wird. Doch damit tatsächlich alle 14 Jahre Schutzdienst leisten, müsste das Höchstalter nicht auf 38, sondern auf 40 Jahre erhöht werden. Das wurde übrigens auch in verschiedenen Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens so gefordert.

Der Zivilschutz ist die einzige Dienstorganisation, die eine Altersgrenze kennt. Im Militär und im Zivildienst hingegen leistet man einfach seinen Dienst und wird dann entlassen. Bitte unterstützen Sie deshalb die Minderheit I (Hässig Patrick) zu Artikel 31.