Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-11
Wortprotokoll
Ich kann es nicht lassen, noch etwas Grundsätzliches zu sagen, wenn wir es schon vom Wolf haben. Es wurde schon angesprochen, aber mir ist es einfach wichtig, das nochmals zu betonen: Es fanden hier zwei Gesetzgebungsprozesse statt. Ein erster Gesetzgebungsprozess führte zu einem Referendum, und die Bevölkerung hat das Gesetz abgelehnt. Dann kam es aufgrund der Dringlichkeit und Notwendigkeit der Wolfsregulierung im Parlament sehr rasch zu einem zweiten Gesetzgebungsprozess. Das daraus folgende Gesetz wurde verabschiedet. Es verlangte vom Bundesrat, die Bestimmungen mit einer Verordnung umzusetzen. Der Bundesrat hat das getan. Ich sage das aufgrund der faktenwidrigen Behauptungen der Fraktionschefin der Grünen in der Zeitung, ich würde hier an den Institutionen kratzen. Selbstverständlich basiert der Bundesrat seine Entscheidungen auf einem ordentlich vom Parlament verabschiedeten Gesetz. Das ist der erste Punkt, das gehört hier in den Gesamtkontext.
Den zweiten Punkt erwähne ich aufgrund des Votums von Ständerätin Friedli: Wenn man einen Wolf in der Umgebung von Kindern und in der Umgebung eines Dorfs sichtet, dann hat die Regierung den Auftrag und die Pflicht, den Abschuss dieses Wolfs zu bewilligen, und zwar rasch. Wir haben jetzt die Instrumente dazu. Wir müssen nicht immer von vorne beginnen. Dieses Vorgehen ist sehr rasch möglich. Das ist im Sinne von Artikel 9c der neuen Jagdverordnung.
Ich habe Verständnis dafür, dass man unzufrieden ist. Der Herdenschutz generell und auch die Hunde sind eine wichtige Präventionsmassnahme, die wir aufrechterhalten müssen. So können auch Abschüsse nur dann stattfinden, wenn der Herdenschutz genügend gut ist. Zuerst gilt es, die Herden zu schützen. Das ist auch mir wichtig.
Die Reduktion der Unterstützung von 80 auf 50 Prozent der Kosten in diesem Bereich ist tatsächlich nicht eine spezifische Massnahme - da gebe ich Ständerat Rieder recht -, mit der wir die Bundesfinanzen sanieren. Trotzdem[NB]ist[NB]es[NB]Gegenstand des Sanierungspakets. Der Beschluss des Bundesrates ging dahin, dass wir Verbundaufgaben grundsätzlich nicht mit mehr als 50 Prozent der Mittel subventionieren oder fördern wollen. Diese Massnahme ist jetzt, zusammen mit 27 anderen, in der Vernehmlassung. Sie werden verstehen: Wenn man im Bundesrat einen solchen finanzpolitischen Grundsatzentscheid trifft, auch für Bereiche, in denen es um viel mehr Geld geht, kann man keine Ausnahme machen, nur weil es in einem Bereich um wenig Geld geht. Aber Sie haben ja die Möglichkeit, das zu korrigieren. Ich bitte Sie trotzdem, den Vorstoss hier abzulehnen. Das Entlastungspaket 2027 ist jetzt in der Vernehmlassung, und die Diskussion kann auch in diesem Rahmen erfolgen.
Ich bin mir bewusst, dass das eine Verschiebung der Kosten zulasten der Kantone ist. Der Bundesrat erwartet nicht, dass weniger Herdenschutzmassnahmen getroffen werden, sondern dass die Kantone hier einen höheren Beitrag beisteuern. Das ist die Folge dieses Entscheids des Bundesrates. Die Kantone haben ja auch etwas mehr Spielraum erhalten, insbesondere betreffend die Herdenschutzhunde. Das ist ein Thema, das der Motionär auch anspricht. Die neue Rollenteilung bewirkt, dass die Kantone mehr Freiheiten erhalten. Sie sind zum Beispiel bei der Wahl der möglichen Hunderassen [PAGE 175] frei. Der Rückzug des Bundes auf die Grundsätze bedeutet, dass er sich auf die Durchführung der Eignungsprüfung für die Hunde beschränkt. Damit soll es eine gewisse Vereinheitlichung geben. Die Kosten für die Durchführung der Prüfung werden vollumfänglich vom Bund getragen. Das ist - wie soll ich sagen? - ein kleines Zeichen, dass wir da in Zukunft doch noch etwas machen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Ich danke dem Motionär für die Rückmeldung zur generellen Wolfspolitik.