Engler Stefan · Ständerat · 2025-03-11
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-11
Wortprotokoll
Mit meinem Vorstoss möchte ich erreichen, dass die ab dem 1.[NB]Februar dieses Jahres geltende Jagdverordnung dergestalt angepasst wird, dass die Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Herdenschutz [PAGE 173] nicht nur 50 Prozent beträgt, wie das in der neuen Verordnung vorgesehen ist, sondern mindestens 80 Prozent.
Wo er von den Kantonen Leistungen einverlangt, pflegt der Bund zu sagen: "Wer bezahlt, befiehlt." Der Umkehrschluss und damit Thema meines Vorstosses ist: "Wer befiehlt, zahlt." Das beinhaltet die Forderung gegenüber dem Bund, sich stärker an den Kosten für Leistungen zu beteiligen, die von der Gesellschaft erwartet und abgerufen werden. Verfassung und Jagdgesetz verfolgen unter anderem das Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten und bedrohte Arten zu schützen. Der Bundesgesetzgeber bestimmt, welche Tierarten geschützt und welche jagdbar sind und für welche geschützten Tierarten Regulierungsmassnahmen zulässig sind. So erlaubt das Jagdgesetz unter bestimmten Bedingungen die Regulierung von Steinwild- und Wolfsbeständen. Eine dieser Bedingungen zielt auf einen zumutbaren und wirksamen Herdenschutz ab. Nachhaltige Koexistenz mit den Prädatoren basiert nach heutiger Auffassung und gesetzlicher Regelung auf drei[NB]Pfeilern:[NB]Herdenschutz, Regulierung und Finanzierung - Finanzierung der Regulierung, Finanzierung der Schutzmassnahmen und Entschädigung der Landwirte für erlittene Schäden.
Die Schutzmassnahmen schaffen Nutzen im Interesse der Gesellschaft und verursachen Kosten, die mit der neuen Verordnung des Bundesrates nicht adäquat abgegolten werden. Es ist, als würden Sie die allgemeinen Kosten der Feuerwehren von den Feuerwehrleuten selbst tragen lassen. Der Stellenwert des Herdenschutzes als Pfeiler des Wolfsmanagements ist breit anerkannt, und der Herdenschutz wird von der Landwirtschaft durch eine sorgfältige Umsetzung mitgetragen. Durch den Kostenanteil des Bundes und die Übernahme der Restkosten durch den Kanton sind die Kosten für die Landwirte deutlich reduziert worden, und das ist zweifellos richtig so. Trotzdem gibt es viele Kosten, die zusätzlich anfallen und nicht durch Beiträge oder Direktzahlungen gedeckt sind. Materialkosten sind mehr oder weniger abgedeckt und werden unterstützt; nicht übernommen werden dagegen die zusätzlichen Personalkosten, die aufgrund des grösseren Aufwandes zur Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen anfallen. Ebenfalls nicht gedeckt sind die gesundheitlichen Folgekosten sowie die Mindererträge, die durch die schlechtere Fleischqualität, die stressbedingt geringere Gewichtszunahme während der Sömmerung und die körperliche Belastung infolge zusätzlicher Weidewechsel entstehen. Insoweit bleiben also immer noch erhebliche Kosten, die auf die Landwirte und Landwirtinnen selbst entfallen und die weder vom Bund noch vom Kanton übernommen werden.
Damit komme ich zur Schlussfolgerung: In der Vernehmlassung zur Jagdverordnung war die Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen durch das BAFU noch auf 80 Prozent festgelegt. In der nunmehr beschlossenen Fassung wurde dieser Beitrag auf 50 Prozent reduziert. Im Bericht zum Entlastungsprogramm, auf den sich die Stellungnahme des Bundesrates ebenfalls abstützt, ist jedenfalls nirgends ein Hinweis auf die Reduktion der Beiträge für den Herdenschutz herauszulesen.
Man muss wissen, dass sich mit der Zunahme der Wolfspopulation der Herdenschutzaufwand nicht nur in den Gebirgskantonen, sondern in der Zwischenzeit auch im Mittelland erhöht hat. In meinem Kanton gab es im Jahr 2012 ein Wolfsrudel; heute gibt es rund zwölf Wolfsrudel. Entsprechend meine ich, dass es gerechtfertigt ist, dass diese Kosten von der Allgemeinheit mitgetragen werden.
Ich habe es einleitend gesagt: Der Schutz der Artenvielfalt und der bedrohten Tierarten ist in erster Linie Sache der Bundespolitik. Entsprechend befiehlt der Bund auch, wie die Kantone damit umzugehen haben. Also soll er sich an den jeweiligen Kosten stärker beteiligen, nämlich nicht mit 50 Prozent, sondern mit mindestens 80 Prozent.
Ich bitte Sie im Interesse des Herdenschutzes als tragender Pfeiler des Wolfsmanagements, diese Motion zu unterstützen. Ohne Not und auf die Gefahr hin, die schweizweit bewährte Herdenschutzstrategie massiv zu schwächen, hat der Bund durch die Revision dieser Verordnung die finanzielle Unterstützung der Herdenschutzmassnahmen der Kantone massiv reduziert. Das gilt es nun zu korrigieren.