Arslan Sibel · Nationalrat · 2025-03-12
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-03-12
Wortprotokoll
Heute entscheiden wir über die letzte Differenz. Sollen Arzneimittel, die für Folter oder für die Todesstrafe missbraucht werden könnten, weiterhin dem Heilmittelgesetz unterstehen oder ins Foltergütergesetz überführt werden? Die Minderheit spricht sich aus drei wichtigen Gründen klar für die Überführung aus - die Minderheitssprecherin hat den Antrag bereits begründet -:
1.[NB]Die aktuelle Regelung weist eine gefährliche Lücke auf. Es fehlt eine Lizenzpflicht für die Bereitstellung technischer Hilfe und die Vermittlung solcher Arzneimittel. Diese [PAGE 275] Schwachstelle ermöglicht eine unkontrollierte Weitergabe. Die Integration ins Foltergütergesetz würde hier wirksam Abhilfe schaffen.
2.[NB]Die internationale Praxis zeigt, dass wir einen anderen, den richtigen Weg gehen könnten. Die EU und der Europarat haben sämtliche Güter mit Folter- oder Todesstrafenbezug bereits unter ein einheitliches Exportkontrollgesetz gestellt. Die Schweiz hat sich völkerrechtlich verpflichtet, diese Standards zu übernehmen, und sollte dies nun konsequent tun.
3.[NB]Rechtsklarheit und Effizienz sind entscheidend. Die Verlagerung ins Foltergütergesetz sorgt für eine einheitliche, menschenrechtlich orientierte Kontrolle und verhindert Schlupflöcher.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und so die Differenz aufrechtzuerhalten.