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Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Ich versuche, auch darauf eine Antwort zu geben: Wie Sie festgestellt haben, haben wir ja die Meldepflicht gestrichen, weil wir der Meinung waren, dass diese schwerfällig sei und dass Kunstgegenstände, die dubios erworben wurden, kaum dieser Stelle gemeldet würden. Wir haben deshalb ja diese Meldepflicht gestrichen. Wir haben auf der einen Seite den staatlichen Einfluss zurückgenommen und haben auf der anderen Seite gesagt, dass der Kunsthandel selber mehr Eigenverantwortung tragen müsse. Deshalb wird auch in Artikel 16 mit dem Titel "Sorgfaltspflichten" relativ ausführlich definiert, welche Sorgfaltspflichten wahrgenommen werden müssen.

Die zweite Änderung, die wir vorgenommen haben, betrifft die Aufgaben der Fachstelle: Gemäss bundesrätlichem Vorschlag waren zum einen vor allem die Strafverfolgungsbehörden und zum andern die Zollbehörden mit der Verfolgung und mit der Kontrolle dieser Kunstgüter beauftragt. Wir haben dann gesagt, es sei besser, wenn wir die Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden im Bereiche der Strafverfolgung von denjenigen der Kontrolle trennen, und haben diese Aufgaben der Fachstelle zugewiesen. In dem Sinne meinten wir, eine saubere Trennung vorgenommen zu haben und etwas weniger Strafverfolgung in dieses Gesetz eingebaut zu haben.

Das waren die beiden Hauptgründe: Meldepflicht nein, dafür ausführliche Sorgfaltspflicht. Das ist das eine Element. Das andere Element ist: mehr Verantwortung für die Fachstelle, saubere Trennung gegenüber den Aufgaben der Zoll- und der Strafverfolgungsbehörden.

Das sind die wesentlichen Elemente, die uns dazu geführt haben, die Artikel 16ff. so zu formulieren. Im Ganzen gesehen meine ich, wir hätten die Sachen eher etwas entschlackt und etwas weniger etatistisch aufgegleist, als dies bei der ursprünglichen Variante des Bundesrates der Fall war. Ich erwähne auch, dass sich der Bundesrat im Rahmen unserer Kommissionsberatung diesem Vorgehen anschliessen konnte.