Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-12
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 18 hat die Kommission der Fachstelle - sie wird dann in Artikel 19 definiert - ein Zutrittsrecht zu den Geschäftsräumen und Lagern der im Kunsthandel und im Auktionswesen tätigen Personen verschafft. Dieses Zutrittsrecht ist hier ohne irgendwelche Voraussetzungen gewährt, uneingeschränkt und ohne jeglichen Vorbehalt. Ich weiss nicht, ob die Kommission Überlegungen angestellt hat, ob dies rechtlich überhaupt haltbar ist. Ich frage mich, ob es rechtsstaatlich in Ordnung ist, wenn man das Zutrittsrecht ohne jeden Vorbehalt gewährt.
Ich bin der Meinung, dass jedenfalls der Zweitrat diese Frage noch eingehender prüfen sollte. Im Übrigen müssen wir uns bewusst sein, dass wir mit diesem Gesetz diese neue Fachstelle - also eine neue Bundesstelle - schaffen, welche alle Aufgaben erfüllen sollte, wie sie in Artikel 19 definiert sind. Daher sollten wir sehr zurückhaltend sein damit, dieser Fachstelle noch zusätzliche Aufgaben aufzuladen. Ich bin der Auffassung, dass der Kontrollstelle mit dieser Fassung von Artikel 18 betreffend Kontrollen und Zutrittsrecht indirekt eine weitere Aufgabe zugeteilt wird. Sie wird von diesem Recht sicher Gebrauch machen, und das bedeutet Arbeit. Deshalb frage ich mich, ob wir hier nicht eine Ausdehnung dieser Aufgaben machen. Ich bin dankbar, wenn diese Frage geprüft wird.