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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2025-03-12

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-03-12

Wortprotokoll

Wenn Sie heute Abend eine Pizza nachhause bestellen, ist das dann eine Postdienstleistung? Die Meinungen dazu gehen auseinander, das haben Sie eben von den Vorrednern gehört. Gerade aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen hat unsere ehemalige Kollegin Judith Bellaiche im Dezember 2021 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die verlangt, dass der Anwendungsbereich des Postgesetzes geklärt wird. So ist die Postcom der Meinung, die Lieferung von verderblichen Waren wie frisch zubereitetem Essen oder auch Blumen sei [PAGE 295] dem Postgesetz zu unterstellen. Das würde eine Meldepflicht für das liefernde Unternehmen nach sich ziehen und hätte Auswirkungen auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden.

Die Postcom hat in mindestens drei Fällen eine Verfügung gegen Anbieter von Essensdienstleistungen erlassen. Diese Verfügungen wurden vor Bundesverwaltungsgericht angefochten. Die parlamentarische Initiative Bellaiche möchte hier eine politische Klärung und verlangt, dass im Postgesetz explizit festgehalten wird, dass Lieferdienste, die für schnell verderbliche Produkte liefern, nicht dem Postgesetz zu unterstellen sind.

Die KVF-N ist im Januar 2023 mit 16 zu 9 Stimmen der Argumentation der Initiantin gefolgt. Ein Jahr später hat das Bundesverwaltungsgericht die Meinung der Initiantin ebenfalls gestützt und die beiden Beschwerden von Uber Portier B.V. und Eat.ch GmbH gutgeheissen. Damit wurde bestätigt, dass die beiden Unternehmen nicht meldepflichtig im Sinne des Postgesetzes sind. Aufgrund dieser beiden Urteile erachtete unsere Schwesterkommission, die KVF-S, die Angelegenheit als geklärt und entschied sich oppositionslos gegen Folgegeben; das hat Ihnen Kollege Candinas ausführlich erklärt. Was er allerdings unterschlagen hat, ist, dass dieser Entscheid der KVF-S in Unkenntnis einer dritten Verfügung der Postcom fiel, einer Verfügung gegen Uber Schweiz. Uber Schweiz reichte ebenfalls Beschwerde gegen die Postcom-Verfügung ein.

Auf dieser Grundlage war es der KVF-N nicht möglich, der Argumentation der Schwesterkommission zu folgen. Sie beschloss mit 13 zu 11 Stimmen, die parlamentarische Initiative zu sistieren, bis das dritte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vorliegt. Leider ist dieses Urteil immer noch nicht gesprochen. Gleichzeitig kann die Beratungsfrist der parlamentarischen Initiative nicht weiter verlängert werden. Die KVF-N musste sich deshalb zwischen Abschreiben und Folgegeben entscheiden. Sie beantragt Ihnen heute mit 14 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sollte das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem dritten Urteil zum Schluss kommen, dass die Lieferung von verderblicher Ware nicht dem Postgesetz zu unterstellen sei, kann immer noch auf eine Gesetzesanpassung verzichtet werden - so, wie unsere Schwesterkommission argumentiert hat. Zurzeit müssen wir aber festhalten, dass die Situation nicht geklärt ist. Das ist nicht im Sinne der parlamentarischen Initiative und nicht im Sinne der Kommission, die klare Verhältnisse möchte.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Bellaiche Folge zu geben. Sie schützen damit nicht nur die Interessen der grossen Player, sondern geben kleineren Unternehmen und Start-ups, die sich eine gerichtliche Klärung nicht leisten können, mehr Rechtssicherheit.