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de Courten Thomas · Nationalrat · 2025-03-12

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 15.[NB]August 2024 vorgeprüft. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass das Parlament sämtliche notwendigen gesetzlichen Grundlagen anpasst, damit die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2025 die für das Jahr 2024 festgelegten Prämien nicht überschreiten können. Die Akteure des Gesundheitssystems sollen dabei mit denselben Mitteln wie im Vorjahr, also 2024, auskommen müssen.

Wir haben dieses Anliegen bereits in der letzten Session, an der Sitzung vom 18.[NB]Dezember 2024, aufgrund einer parlamentarischen Initiative Michaud Gigon behandelt. Kollegin Michaud Gigon wollte ebenfalls, dass die Krankenkassenprämien eingefroren werden. Sie haben damals in diesem Rat mit 129 zu 65 Stimmen entschieden, dieses Anliegen abzulehnen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, mit der parlamentarischen Initiative Amaudruz das Gleiche zu machen.

Die Kommission ist wie die Initiantin besorgt über die steigenden Krankenkassenprämien und die finanzielle Belastung, die diese für die Bevölkerung bedeuten. Das vorgeschlagene Einfrieren der Prämien erachten wir aber als nicht geeignet zur Lösung des Problems, weil das die Prämien künstlich auf einem konstanten Niveau halten würde, aber nicht auf die Ursache, auf den kontinuierlichen Anstieg der Kosten, einwirken würde. Es käme einem Verschliessen der Augen statt der Lösung des Problems gleich.

Die Mehrheit betont, dass die Prämien die Kosten decken müssen; das ist das, was das Gesetz sagt. Würden die Prämien eingefroren, wäre nicht klar, wer auf welche Weise für die Differenz zwischen den tatsächlichen Gesundheitskosten, die weiter ansteigen dürften, und den unveränderten Prämieneinnahmen aufkommen müsste. Diese Mindereinnahmen könnten erhebliche Folgen für die Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens haben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass diese Differenz nur in begrenztem Masse mit den Reserven der Versicherer aufgefangen werden könnte, und auch das wäre sicher keine langfristige Lösung. Es bestünde folglich die Gefahr, dass Leistungen nicht mehr finanziert und deshalb rationiert werden müssten. Nach dem Auslaufen des Moratoriums könnten nach Meinung der Mehrheit ausserdem Nachhol- und Kompensationseffekte entstehen, die einen noch massiveren Prämienanstieg zur Folge hätten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission erinnert Sie und insbesondere auch Kollege Sormanni daran, dass das Parlament seit mehreren Jahren verschiedene gezielte Massnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der Gesundheitskosten und zur Beseitigung falscher Anreize erarbeitet und entsprechend umsetzt. Wir haben in diesem Parlament ein Paket 1a verabschiedet, das bereits in Kraft gesetzt wurde; wir haben weiter ein Paket 1b verabschiedet; und wir gehen in dieser Session in die letzte Runde mit Paket 2 mit Massnahmen zur Kostendämpfung, das wir in der Schlussabstimmung hoffentlich verabschieden können. Wir hoffen und erwarten, dass diese Massnahmen greifen. Es gilt, die Auswirkungen der bereits ergriffenen Massnahmen abzuwarten, bevor weitere Schritte mit fraglichen Resultaten unternommen werden.

Deshalb bittet Sie die Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.