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Sauter Regine · Nationalrat · 2025-03-13

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Bei Block 2 stellen sich einige sehr kontrovers diskutierte Fragen. Wir sind bereit, hier gewisse Konzessionen zu machen; allerdings zeigt sich, dass einige Anpassungen, die im Rahmen der parlamentarischen Debatte erfolgten, gemäss Einschätzung des Bundesamtes für Justiz nicht verfassungskonform sind. Die Frage der Verfassungskonformität stellt sich insbesondere beim Thema des mobilen Verkaufspersonals an öffentlich zugänglichen Orten und bei der Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos.

Zuerst zu Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c: Hier geht es, wie gesagt, um die Thematik des mobilen Verkaufspersonals. Sie wurde bereits in der ersten Runde der Beratung dieses Gesetzes sehr kontrovers diskutiert. Aus unserer Sicht ist es gerechtfertigt, für solche Promotionen enge Rahmenbedingungen zu definieren, nicht jedoch, sie gänzlich zu untersagen. Es ist durchaus möglich, sicherzustellen, dass Jugendliche keinen Zugang zu solchen Promotionen erhalten. Zudem benötigen diese auch nicht zwingend eine sichtbare Werbung. Zu denken ist an mobile Verkaufsstände an Anlässen. Die Mehrheit unserer Fraktion unterstützt hier deshalb die Kommissionsmehrheit, welche zwar entsprechende Einschränkungen vorsieht, nicht jedoch ein gänzliches Verbot. Nicht unterstützen können wir hier, wie bereits gesagt, das Extrem, also die Version der Minderheit I (Meyer Mattea), welche - wie der Bundesrat auch - mobile Promotionen gänzlich verbieten will.

Bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b unterstützen wir die Kommissionsmehrheit, welche Promotionen für Zigarillos und Zigarren zulassen will, die sich nur an Erwachsene richten.

Bei Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b geht es um die Einschränkung des Sponsorings. Wir folgen hier der Version des Ständerates, die vernünftig ist. Wir bleiben bei der Haltung, die wir schon in der ersten Lesung vertreten haben, nämlich dass es durchaus möglich ist, Jugendliche von der Exposition gegenüber Werbung auszuschliessen. Denkbar sind sogenannte VIP-Zelte bei Anlässen, bei denen der Zugang kontrolliert wird. Eine dermassen umfassende Regulierung des Sponsorings, wie sie der Bundesrat will, käme einem eigentlichen Verbot von Sponsoring gleich. Wir würden damit weit über die Vorgaben der Initiative hinausschiessen. Dies wäre nicht verhältnismässig.

Bei Artikel 27a bleiben wir bei unserer Haltung, dass dieses Thema nichts, aber auch wirklich gar nichts mit der Initiative zu tun hat. Wir folgen entsprechend dem Ständerat, der Artikel 27a streichen will, und lehnen den Antrag der Minderheit Crottaz ab. Ich danke Ihnen, wenn Sie das Gleiche tun.