Hess Lorenz · Nationalrat · 2025-03-13
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13
Wortprotokoll
Danke für die Frage, Kollege Paganini. Ich sage es mal generell: Wenn sich der Verkaufsstand und das Personal an das Gesetz halten, das wir hier beschliessen, dann dürfen sie tun, was Sie erwähnt haben.
Punkt 1: Das Verkaufspersonal darf in meinem Verständnis und im Verständnis der Mehrheit sehr wohl den Namen der Firma tragen, für die es arbeitet. Es darf aber nicht irgendeine Marke verkaufen, und es darf keine Promotionskleidung tragen. Sehr wahrscheinlich braucht es dann auch noch ein Namensschild, denn die Leute wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Punkt 2: Es ist klar, man darf keine Panels aufstellen, wie Sie gesagt haben. Auch der Verkaufsstand, der mobile Kiosk, darf nicht bemalt sein, und es darf letztlich gemäss Artikel 18 auch sonst keine verkappte Werbung gemacht werden, die die Jugendlichen erreichen könnte. Aus Sicht der Mehrheit ist also korrekt angeschriebenes Verkaufspersonal, das nicht auf Jugendliche zugeht und keine Werbung betreibt, in Ordnung.