Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-03-13
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Ich begründe kurz die einzelnen Entscheide der GLP-Fraktion. Wie bereits vergangene Woche erläutert, ist für uns klar, dass nicht nur klassische Werbung, sondern auch Verkaufsförderung, Sponsoring oder der Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal Tabakprodukte attraktiver machen. Mobiles Verkaufspersonal ist oft mit beschrifteter Kleidung, Farben und Slogans der Tabakmarke ausgestattet. Es tritt so quasi als zu Fuss gehende Werbefläche auf. All diese Arten von Werbung sollten Kinder und Jugendliche ebenso nicht mehr erreichen wie die klassische Werbung in Printzeitungen. Sonst wird das Anliegen der Bevölkerung nicht konsequent umgesetzt. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 19 Absatz 1 der Minderheit I (Meyer Mattea) zu folgen.
Zur Differenz bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b: Hier sind wir klar der Meinung, dass an allen Orten, zu welchen Kinder und Jugendliche Zugang haben, auch die Promotion von Zigarren und Zigarillos verboten gehört. Es ist nicht nachvollziehbar und auch nicht im Sinne der Initiative, dass hier eine Unterscheidung zwischen Zigaretten, Zigarren und Zigarillos gemacht werden soll. Folgen Sie hier bitte dem Bundesrat und dem Ständerat, und stimmen Sie für die Minderheit I (Prelicz-Huber).
Zusammengefasst: Wir von der GLP sind der Meinung, dass es hier an mehreren Stellen noch eine Korrektur durch unseren Rat braucht, damit das Anliegen des Volks umgesetzt wird. Ich bitte Sie, bei Ihren Entscheidungen die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in diesem Land dementsprechend zu gewichten.