Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-03-13
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Nur zwei kleine Ergänzungen zu den Ausführungen von Herrn Sommaruga.
1.[NB]Herr Sommaruga hat gesagt, es würden praktisch alle Mordtaten aufgeklärt. Die Aufklärungsrate in der Schweiz beträgt 97 Prozent. Es werden also nicht fast alle Delikte aufgeklärt, sondern 97 Prozent. Das heisst, 3 Prozent werden nicht aufgeklärt. Ich habe auch nicht behauptet, wir hätten hier massenhaft Fälle, die dann nach über dreissig Jahren noch beurteilt werden müssen. Aber es sind 3 Prozent, und um diese 3 Prozent geht es.
2.[NB]Herr Sommaruga hat zu Recht ausgeführt, dass die Kantone in der Mehrheit kritisch sind. Nun, das mag sein. Die Frage ist: Warum sind sie kritisch? Die Kantone, das verstehe ich, möchten natürlich nicht Fälle nach über dreissig Jahren noch verfolgen müssen. Die Strafverfolgungsbehörden haben genug zu tun und möchten sich nicht um diese Fälle kümmern. Das heisst, diese sogenannten Cold Cases [PAGE 195] werden irgendwann zur Seite gelegt. Aber ich kann Ihnen sagen: In der Staatsanwaltschaft Zürich z.[NB]B. gibt es regelmässig eine Überprüfung solcher Cold Cases; man prüft, ob man mit neuen Beweismitteln diese Fälle aufklären kann. Aber diejenigen Fälle, die verjährt sind, werden natürlich nicht mehr angeschaut, das bedeutet, diese sind dann einfach tot. Das ist das Element, gegen das sich die Mehrheit der Kommission sträubt.
Ein letzter Punkt: Überlegen Sie einmal, was in diesem Gebäude passieren wird, wenn Sie einen einzigen solchen Fall haben. Wenn morgen aufgrund neuer technischer Methoden ein Täter identifiziert wird und die Strafverfolgungsbehörde sagt, sie könne diesen Fall nicht mehr anschauen, weil er verjährt ist, und der Täter frei durchs Land spaziert - was glauben Sie, was dann in den Zeitungen steht? Was glauben Sie, wie viele Vorstösse dann in der anderen Kammer eingereicht werden? Was glauben Sie, wie viele Kantone uns dann sagen, wir müssten unbedingt das Gesetz ändern? Sie zeigen dann auf uns und sagen: Ja, der Bundesgesetzgeber hat leider die Verjährung so vorgesehen. Das heisst, ein einziger Fall wird genügen, und der ganze Wind wird ändern. Darum sage ich Ihnen: Das können wir jetzt schon ändern.
Noch ein allerletzter Gedanke: Warum um Himmels willen sollen wir, wie Herr Sommaruga es sagt, einen Täter davor schützen, nach über dreissig Jahren zur Verantwortung gezogen zu werden, z.[NB]B. wegen eines Mordes an einem Kind, begangen mit sexuellen Motiven? Warum sollen wir ihn vor der Strafverfolgung schützen? Wenn Sie die Unverjährbarkeit von Mord vorsehen, werden keine unbescholtenen Bürger nach über dreissig Jahren in irgendein Verfahren hineingezogen, nein, es sind Mörder, denen Sie lebenslang ein Damoklesschwert über den Kopf hängen. Die können auch nach dreissig Jahren nicht ruhig schlafen, weil sie vielleicht irgendwann aufgrund neuer technischer Methoden entdeckt werden. Das ist alles, was Sie machen. Sie wollen diese Leute nach über dreissig Jahren in Ruhe schlafen lassen? Da sage ich Ihnen: Nein! Das will auch die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen nicht.