Gysi Barbara · Nationalrat · 2025-03-13
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Sie haben es bereits gehört: In diesem Block geht es bei diversen Artikeln um die verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung". Es gibt diverse Rechtsgutachten, Sie haben auch davon schon gehört. Auch hatte die SGK des Nationalrates noch einen Austausch mit dem Bundesamt für Justiz; sie forderte das Bundesamt für Justiz auch auf, die Beschlüsse des Ständerates genau zu beurteilen. Wir Ratsmitglieder haben auch alle ein Schreiben der Organisation "Unser Recht", der Schweizer Denkfabrik für Recht und Politik, erhalten. Sie weist explizit darauf hin, dass es keine Rechtfertigung dafür gebe, von der Verfassung abzuweichen. Nur der Entwurf des Bundesrates ist wirklich verfassungskonform, alles andere ritzt die Verfassung und müsste dann auch in der Verordnung noch sehr detailliert geregelt werden. Es ist ja der Teil des Rates, der meistens für weniger Regulierungen, für einfachere Gesetzgebungen ist, der jetzt hier Verfassungsnormen aufweichen will; daran möchte ich Sie wirklich erinnern.
Bei Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c zu mobilem Verkaufspersonal ist klar, dass wir die Minderheit I (Meyer Mattea) unterstützen, die eben den Entwurf des Bundesrates übernehmen und keinen Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal zulassen will. Das Bundesamt für Justiz zeigte klar auf, dass auch der Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal zur Werbung zählt, denn die mobilen Verkaufsequipen sind oft im Design der Brands, oft chic und auffällig gekleidet, also im eigentlichen Sinne wandelnde Werbesäulen; gerade Jugendliche werden davon besonders angesprochen. Es ist ja kaum davon auszugehen, dass alle in unauffälliger Einheitskleidung auf Festivalgeländen oder in irgendeiner Flanierzone am See unterwegs wären. Auch die Organisation "Unser Recht" weist klar darauf hin, dass nur die Variante gemäss Minderheit I verfassungskonform sei.
Bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b geht es um die Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos. Es ist hinlänglich bekannt, dass insbesondere Zigarillos auf junge Menschen eine Faszination ausüben und dass gerade junge Frauen besonders davon angezogen werden. Die Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos soll darum klar nur an für Jugendliche nicht zugänglichen Orten möglich sein, wie der Bundesrat beantragt und die Minderheit I (Prelicz-Huber) fordert. Nur diese Version ist auch verfassungskonform.
Zwar schlägt die Kommission, einer Kompromisslogik folgend, auch hier eine Einschränkung gegenüber dem Beschluss des Ständerates vor, doch bleibt die Formulierung schwammig und schränkt die Promotion für Zigarren und [PAGE 303] Zigarillos zu wenig ein. Das ist für uns keine echte Alternative. Was gar nicht geht, ist die Version des Ständerates, wie sie die Minderheit II (Aeschi) beantragt: Sie will beim geltenden Recht bleiben. Das ist zu lasch und schützt unsere Jugend nicht.
Bei Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b, bei den Einschränkungen des Sponsorings, weicht die Kommissionsmehrheit mit der Übernahme der Variante des Ständerates die Bestimmung massiv auf. Sponsoring soll möglich sein, wenn es nicht für Minderjährige einsehbar ist. Aber bereits die Kenntnis, dass eben Sponsoring auf einem Gelände stattfindet, ist eine Form von Werbung, auch wenn es dann für Jugendliche nicht zugänglich oder nicht sichtbar ist. Wenn alle wissen, was dort ist, dann ist das eben schon indirekte Werbung.
Die Minderheit I (Crottaz) beantragt einen Kompromiss, der als noch verfassungskonform beurteilt wird. Er ist für uns dennoch nur der zweitbeste Antrag, denn es hat ja auch etwas Interessantes, wenn ein abgesperrter Bereich nicht zugänglich ist und alle wissen, was dort vor sich geht. Die beste Lösung ist klar der Entwurf des Bundesrates, den die Minderheit II (Porchet) aufnimmt und der Sponsoring an Anlässen, die von Jugendlichen besucht werden können, verbietet. Nur das ist klar und lässt keine Hintertüren offen. Ich bitte Sie, das so zu respektieren. Wie bei anderen Bestimmungen war das Lobbying hier enorm. Es ist aber klar, dass viele Anlässe schon heute ohne Sponsoring möglich sind. Es gibt heute Musikfestivals, die keine Tabakwerbung haben. Das können in Zukunft alle so machen.