Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-03-13
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Ich spreche für meine Minderheit und zugleich für die Grüne Fraktion. Es verbleiben nur noch drei Minderheiten. Zur Minderheit Weichelt bei Artikel 32 Absatz 3 bezüglich der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit [PAGE 307] und Wirtschaftlichkeit: Einig sind sich National- und Ständerat darüber, dass die Häufigkeit der Prüfung der WZW-Kriterien variieren kann und dass auch nur einzelne Kriterien geprüft werden können. Nicht einig sind sich die beiden Kammern bezüglich des Umfangs. Gemäss dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates soll je nach Leistung auch die Prüfung des Umfangs bei den WZW-Kriterien variieren.
Meine Minderheit beantragt, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und den Begriff "Umfang" in Artikel 32 Absatz 3 aufzunehmen. Der Ständerat hat dies ohne Gegenantrag beschlossen. Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen, meiner Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Zur Minderheit Wyss bei Artikel 56a: Einig sind sich der Nationalrat und der Ständerat, dass die Versicherer die Rechnungsdaten verwenden können, um ihre Kundinnen und Kunden, die Versicherten, gezielt über kostengünstigere Leistungen, besondere Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Nicht einig sind sich die beiden Kammern bezüglich der Information an die Leistungserbringenden. Der Nationalrat hat knapp beschlossen, dass die Versicherer zusätzlich auch die Leistungserbringenden einer versicherten Person informieren dürfen, wenn die versicherte Person ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Der Ständerat lehnte die Information an die Leistungserbringenden ohne Gegenantrag ab.
Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen auch hier, dem Ständerat zu folgen. Unsere Argumente sind der Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte, die Therapiefreiheit der Leistungserbringenden, die zusätzliche Verunsicherung der Patientinnen und Patienten sowie der administrative Mehraufwand, den wir ja alle nicht generieren wollen - das sagen wir zumindest gegen aussen so.
Die Krankenversicherer können die Rolle als Vermittler zwischen den Leistungserbringenden und den Patienten bei sensiblen gesundheitlichen Fragen nicht wahrnehmen. Es kann auch nicht sein, dass der Krankenversicherer detaillierte Diagnosen und Krankheitsverläufe bekommt, um sich ohne die nötige Ausbildung und ohne das nötige Know-how einzumischen. Wir sollten die Rollen nicht vermischen. Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen deshalb, der Minderheit Wyss und dem Bundesrat zu folgen.
Zur letzten Minderheit, der Minderheit Crottaz bei Ziffer III Absatz 6: Der Ständerat hat ohne Gegenantrag an seinem Beschluss festgehalten, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Anzahl anrechenbarer Taxpunkte des ärztlichen Teils der ambulanten Tarifstruktur zu plafonieren, und hat zudem das Datum von 2025 auf 2026 angepasst. Der Nationalrat wollte eine solche Plafonierung der Tarifstruktur zumindest bis jetzt nicht. Die Grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Ständerat und damit der Minderheit Crottaz zu folgen. Es kann nicht sein, dass mehr als zwanzig Stunden pro Tag verrechnet werden. Wir lehnen exzessive Rechnungsstellungen ab; die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte sollen begrenzt werden.
Besten Dank für die Unterstützung unserer Anträge.