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Gysi Barbara · Nationalrat · 2025-03-13

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen. Es bestehen noch drei Differenzen. Der Ständerat ist in einigen Punkten dem Nationalrat gefolgt, namentlich was die Kostenfolgemodelle anbelangt. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass diese Differenz nun ausgeräumt ist. Das ist wirklich prämiensenkend - einfach um das festgehalten zu haben.

Ich spreche aber noch kurz zu den drei verbleibenden Differenzen. Bei Artikel 32 Absatz 3 geht es um eine Differenz, die relativ klein zu sein scheint; es wurde soeben ausgeführt. Die Minderheit Weichelt beantragt hier, dass im Gesetz festgehalten wird, dass je nach Art der Leistung neben der Häufigkeit auch der Umfang der Überprüfung der WZW-Kriterien ausgeweitet oder verkleinert werden kann.

Es wurde vorhin gesagt, es habe mit Rechtssicherheit für die Pharmabranche zu tun, dass der Begriff "Umfang" gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit gestrichen werden soll. Ich würde sagen, es ist wichtig, dass auch der Umfang definiert werden kann. Das bedeutet nicht immer, dass es zu mehr Überprüfungen kommt - es kann auch einmal weniger Überprüfungen bedeuten. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier nicht einfach nur das Anliegen der Pharmabranche aufnehmen, sondern aus einer etwas übergeordneten Perspektive Gesetzgebung machen.

Zur Minderheit Wyss bei Artikel 56a: Es wurde erwähnt, dass dieser Artikel neu hinzugekommen ist. Demgemäss sollen Versicherer versicherte Personen über kostengünstige Behandlungsmöglichkeiten informieren können, wenn sie das [PAGE 309] wollen. Grundsätzlich stellt sich hier natürlich schon die Frage, ob wir diese Rollenerweiterung der Versicherer in Bezug auf die versicherten Personen wirklich wollen. Das ist jedoch bereits mehrheitsfähig. Jetzt besteht noch eine Differenz bezüglich der Frage, ob die Versicherer auch die Möglichkeit haben sollen, die Leistungserbringenden darüber zu informieren, falls die versicherte Person damit einverstanden ist. Das wäre aber eine noch stärkere Erweiterung der Rolle der Krankenversicherungen. Es stellt sich wirklich die Frage, was die Aufgabe der Versicherer ist. Sie müssen Rechnungen kontrollieren, aber sie sind nicht die Behandelnden, und oft fehlen ihnen dann vielleicht auch gewisse Informationen. Es soll auch zu den Rechten der versicherten Person gehören, dass eben nicht sämtliche Informationen zum Versicherer gehen. Darum lehnen wir die hier von der Kommissionsmehrheit beantragte Erweiterung ganz klar ab, sie geht uns deutlich zu weit. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Wyss zu unterstützen.

Die dritte Differenz betrifft die Übergangsbestimmungen. Hier liegt ein Minderheitsantrag Crottaz vor, er kommt ebenfalls aus meiner Fraktion. Der Ständerat hat eine Bestimmung aufgenommen, gemäss der die Menge der pro Tag fakturierbaren Leistungen beschränkt werden kann. Es kann nämlich nicht sein, dass pro Arbeitstag Behandlungen fakturiert werden, die länger als 24 Stunden dauern. Hierzu haben wir Beispiele gehört; in der Vergangenheit gab es Missbrauch. Es gibt Leistungserbringer, die zu viel abrechnen. Dem soll gemäss Antrag der Minderheit Crottaz ein Riegel vorgeschoben werden, indem eine Höchstgrenze definiert wird. Bei dieser Höchstgrenze kann auch berücksichtigt werden, dass gewisse Arbeiten vielleicht von anderen Angestellten gemacht werden können. Aber es braucht diese Höchstgrenze, wenn man auch die Kosten im Griff haben will.

Besten Dank, wenn Sie alle drei Minderheiten unterstützen.