Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-13
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-13
Wortprotokoll
Das Strafgesetzbuch geht vom Grundsatz aus, dass Straftaten nach einer gewissen Zeit verjähren. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa Völkermord und Kriegsverbrechen. Über eine weitere Ausnahme sprechen wir jetzt.
Im Rahmen der Umsetzung der Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" - wir haben es gehört - hat man damals die Altersgrenze intensiv [PAGE 197] diskutiert und sich auf zwölf Jahre festgelegt. Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit auf sechzehn Jahre anzuheben, würde über das Ziel der damaligen Volksinitiative und der neuen Verfassungsbestimmung hinausgehen. Es ging dabei ja darum, besonders junge Opfer zu schützen, die sich über die Unrechtmässigkeit der an ihnen vorgenommenen Handlungen eben nicht im Klaren sind und sie nicht anzeigen können. Bei einer Erhöhung der Altersgrenze auf sechzehn Jahre würden nicht mehr nur Delikte von pädophilen Tätern im Zentrum stehen - der Berichterstatter hat das sehr gut dargestellt -, es würden neu eben auch ganz andere Sachverhalte erfasst, zum Beispiel ein Liebespaar, bei dem die ältere Person zwanzig und die jüngere knapp unter sechzehn ist und die völlig einvernehmlich sexuelle Handlungen vornehmen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würden solche Handlungen in Bezug auf die strafrechtliche Verjährung auf die gleiche Stufe gestellt wie Völkermord oder Kriegsverbrechen, und das erscheint nicht sachgerecht.
Das Parlament hat das Anliegen der Motion Egger Mike in den letzten Jahren ja mehrfach abgelehnt, so auch in der Beratung des Bundesgesetzes über eine Revision des Sexualstrafrechts in der Sommersession 2023. Zu jener Zeit waren übrigens die jüngsten Berichte über die sexuellen Übergriffe auf Minderjährige im klerikalen Umfeld bereits bekannt.
In der Herbstsession, am 12.[NB]September 2024, hat der Nationalrat die Motion Egger Mike mit 101 zu 75 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission hingegen hat sich mit 9 zu 2 Stimmen für die Beibehaltung des geltenden Rechts ausgesprochen.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.