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Stark Jakob · Ständerat · 2025-03-13

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-13

Wortprotokoll

Der Regelung des Familiennachzugs kommt bezüglich der dauerhaften Einwanderung in die Schweiz und betreffend die Attraktivität der Schweiz im Asylbereich grosse Bedeutung zu. Etwa ein Viertel der dauerhaften Einwanderung ist eine Folge des Familiennachzugs. Die Hälfte davon stammt aus EU- und EFTA-Staaten. Die Kriterien dafür sind im Personenfreizügigkeitsabkommen weitgehend festgelegt. Somit verbleibt ungefähr ein Achtel der dauerhaften Einwanderung, auf den im Rahmen der Gesetzgebung im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Asylgesetz Einfluss genommen werden kann.

Die Kriterien für die Regelung und Beurteilung des Familiennachzugs sind dabei einerseits die individuellen Bedürfnisse gemäss den Menschenrechten, andererseits die gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen des Landes. In diesem Spannungsfeld wird häufig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen und die Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geltend gemacht. Besagter Artikel 8 lautet: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens [...]." In einem solchen Fall hat der EGMR im Jahre 2021 die von Dänemark beschlossene dreijährige Wartefrist für den Familiennachzug bei Personen mit vorübergehendem Schutzstatus nicht akzeptiert, worauf Dänemark die Frist auf zwei Jahre reduziert hat.

Trotz dieser also, gelinde gesagt, nicht spannungsfreien Ausgangslage ist es angebracht, beim Familiennachzug besser hinzuschauen. Die Integration ist wichtig, ebenso die Teilnahme am Arbeitsprozess sowie die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Im Bericht des Bundesrates vom Juni 2019 in Erfüllung des Postulates 17.3260 der SPK-S, "Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten", wird festgehalten, dass Drittstaatsangehörige mit 8,8 Prozent eine überdurchschnittlich hohe Sozialhilfequote aufweisen. Weiter heisst es, ich zitiere Seite 44 des Berichtes: "Der überdurchschnittlich häufige Sozialhilfebezug von Drittstaatsangehörigen ist auf Personen zurückzuführen, die insbesondere im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist sind, in der Schweiz geboren wurden oder einen Asylhintergrund haben."

Deshalb ist es wichtig, dass die Schweiz von Dänemark und Schweden lernt, die Asyl- und Migrationsregulierung zu optimieren, im Sinne einer langfristigen innenpolitischen Akzeptanz, mit einer Sicherung des Zusammenhalts der Bevölkerung und einer Sicherung von Sicherheit, Frieden und Freiheit. Auch in Deutschland hat die zukünftige Regierungskoalition bereits beschlossen, beim Familiennachzug genauer hinzusehen und restriktiver zu werden. Weshalb soll man also nicht prüfen, wie es in meiner Motion steht, ob auch in der Schweiz Flüchtlinge ihre Familienmitglieder erst ab einem Alter von 24 Jahren nachziehen dürfen, wie es in Dänemark ist? In der Schweiz gilt ein solches Verbot heute erst bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Das sind Menschen, die jünger als 18 Jahre sind. Und weshalb soll nicht geprüft werden, ob die Altersgrenze für nachziehende Kinder von Flüchtlingen von 18 auf 15 Jahre gesenkt werden soll? Auch dies ist in Dänemark Praxis. Dies soll vor allem angesichts der Tatsache erwogen werden, dass sich viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter zwischen 15 und 18 Jahren heute selbstständig in der Schweiz aufhalten. Wer selbstständig migrieren kann, soll integral als eigenständige Person angeschaut werden.

Auch bei der Frist für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen ist die Schweiz Dänemark gefolgt und hat sie auf drei Jahre festgelegt. Nach dem erwähnten Urteil des EGMR hat das SEM den Vollzug sofort angepasst und prüft Anträge auf Familienzusammenführung nun [PAGE 198] bereits 18 Monate nachdem die Antragsteller den vorläufigen Schutzstatus erhalten haben. Auf der einen Seite mag man diese rasche Anpassung bedauern. Auf der anderen Seite zeigt sie, wie umsichtig und sorgfältig der Vollzug unserer Behörden im Migrationsbereich ist. Gerade deshalb ist es zielführend, unseren Behörden mit der Annahme der vorliegenden Motion neuen Spielraum und das nötige Vertrauen zu geben.

Ich bitte Sie deshalb um Annahme der Motion.