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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-03-13

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13

Wortprotokoll

Im Zuge des Budgets 2025 hat die Finanzkommission Ihres Rates auch die Asylkosten intensiv angeschaut. Sie haben im Budget und im Finanzplan bekanntlich Kürzungen angebracht. Wir wollen mit dieser Motion auf ein Thema hinweisen, das auch unter den Nägeln brennt.

Was für Kosten generiert werden, ist natürlich eine Frage der Fallzahlen, das ist klar. Wenn wir mehr Asylgesuche haben, steigen die Kosten, das ist quasi der exogene Faktor. Es gibt aber auch einen endogenen Faktor, wenn Sie so wollen: Je besser wir es schaffen, die Pendenzen abzubauen, je weniger Pendenzen wir somit im System haben, desto tiefer sind die Kosten - und das ist die Zielsetzung dieser Motion. Es ist wichtig, dass wir die Prozesse beschleunigen, um die Pendenzen abzubauen.

Nach Auffassung der Finanzkommission ist es keine Lösung, einfach immer mehr Leute zu beschäftigen. Mit dieser Motion will die Kommission, dass man auch gezielt regulatorische und technische Massnahmen trifft, die der Beschleunigung und somit dem Pendenzenabbau dienen. Der Bundesrat muss prüfen, welche Massnahmen hier zielführend sind, und diese in einer Vorlage dem Parlament unterbreiten. Wir haben aber - Sie haben das in der Begründung festgestellt - auch mögliche Ansätze skizziert.

Es ist zentral, dass diese Massnahmen wirksam und griffig sind. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an die letzte Asylreform, der das Volk im Jahre 2016 zugestimmt hat. Damals hat das Parlament auch Behandlungsfristen ins Gesetz geschrieben. In der Praxis sieht man, dass diese Behandlungsfristen de facto nur bedingt oder gar keine Wirkung erzielen. Also, wir müssen hier gezielt griffige Massnahmen treffen.

Zum Zahlengerüst: Zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion hatten wir unter Einbezug der Status-S-Gesuche 22[NB]176 hängige Gesuche. Das sind nach Auffassung der Kommission zu viele. In der Finanzkommission überlegen wir uns natürlich auch, was das konkret kostet, welche Auswirkungen diese Zahl auf die Globalpauschalen hat. Sie wissen, dass pro Person 1500 Franken bezahlt werden; das heisst, monatlich werden 33 Millionen und jährlich 400 Millionen Franken unter dem Titel "Globalpauschalen" ausgeschüttet. Auf Stufe der Kantone und Gemeinden kommen natürlich weitere Kosten dazu: für Sozialhilfe, Unterbringung, Betreuung, Sicherheit, Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Verpflegung, Beschulung usw. Das muss dann schlussendlich über alle drei Staatsebenen auch noch berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund unterbreiten wir seitens der Finanzkommission diese Motion. Wir haben diese Woche wiederum das Beschleunigungspaket im Energiebereich beraten. Wir können uns hier durchaus daran anlehnen und sagen: Auch im Asylwesen ist ein Beschleunigungspaket angezeigt. Die Kosten im Asylbereich wachsen stärker als die Einnahmen, und insofern ist das natürlich auch von genereller finanzpolitischer Bedeutung.

Wir sehen aber auch, dass es hier nicht nur um die Verwaltung geht. Nicht nur das SEM steht im Fokus, es geht auch um die Gerichte. Wenn wir die Pendenzen abbauen wollen, dann müssen auch die Gerichte schneller arbeiten. Auch das ist wichtig, dessen sind wir uns bewusst. Wir sehen hier gewissermassen das Phänomen, dass die Pendenzen auf Stufe Bund und Kantone zwar abgebaut werden, dass sich die Fälle beim Bundesverwaltungsgericht aber wieder anstauen. In der Kommission wurde auch gesagt, das Bundesverwaltungsgericht sei das neue Nadelöhr.

Beim Bundesverwaltungsgericht liegen 5000 Beschwerden zu Asylentscheiden, die entsprechend behandelt werden müssen. Diese Zahl ist bedenklich. Schaut man sich dann einzelne Fälle konkret an, dann fragt man sich schon, ob bei glasklaren Fällen immer dreissig Seiten Begründung notwendig sind oder ob man nicht auch die Begründungspflicht über das Gesetz einschränken und somit auch die Prozesse in den Gerichten beschleunigen könnte. Diesen Punkt müssen wir auch sehen. Wir haben die Richterstellen aufgestockt, wir stellen aber fest, dass quasi mehr Richter weniger Fälle bearbeiten, und das kann es wohl auch nicht sein.

Hier geht es uns, wie gesagt, ausschliesslich um regulatorische und technische Massnahmen, die zum Pendenzenabbau beitragen sollen. Es geht uns nicht einfach um eine Aufstockung personeller Ressourcen.

Die Kommission hat diese Motion mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt auch die Annahme, dafür möchte ich mich herzlich bedanken. In diesem Sinne liegt nun auch kein abweichender Antrag vor, sodass diese Motion angenommen werden kann.