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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-15

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates, die auf Wunsch der Verwaltung aufgenommen wurde. Es geht um die Präzisierung des Begriffes "Arbeitgeber" in Bezug auf die dezentralisierten Verwaltungseinheiten. Dabei wird im Sinne des neuen Bundespersonalgesetzes zwischen dezentralisierten Verwaltungseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit und solchen ohne eigene Rechtspersönlichkeit unterschieden. Aber auch Letztere brauchen einen für die PKB zuständigen Arbeitgeber, und das ist und bleibt der Bundesrat. Hingegen sollen jene dezentralisierten Einheiten, die über eine gewisse Selbstständigkeit verfügen und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, die Arbeitgeberfunktion gemäss PKB-Gesetz selber übernehmen.

Vielleicht kann Herr Bundesrat Villiger noch ein paar Beispiele nennen, damit diese Differenzierung allen klar wird.

So oder so beantragt Ihnen die Kommission, dieser neuen Fassung zuzustimmen.