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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-06-12

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Kinderlose Rekruten erhalten zurzeit eine einheitliche Grundentschädigung von 43 Franken pro Tag oder 20 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung. Durch die Anhebung auf 25 Prozent gemäss dem Antrag von Nationalrat Engelberger erhöht sich der Einheitsbetrag auf 54 Franken pro Tag bzw. auf 1620 Franken im Monat. Rekruten mit Unterstützungspflichten gegenüber Kindern erhalten wie schon heute eine aufgrund des vordienstlichen Einkommens bemessene Grundentschädigung zuzüglich Kinderzulage. Diese Regelung soll auch für Stellungspflichtige und Durchdiener in der Grundausbildung gelten, wenn sie Kinder haben. Sinngemäss gelten diese Regelungen auch für Zivildienstleistende sowie für Dienstleistende im Zivilschutz.

In Artikel 9 Absatz 1 findet sich der Inhalt des Absatzes 1 von Artikel 9a aus der Botschaft des Bundesrates. Artikel 9a Absatz 2 der Botschaft wird inhaltlich in den Artikeln 10 und 16 unserer Vorlage eingefügt. Ich habe zu diesen Bestimmungen keine weiteren Bemerkungen.

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