Flach Beat · Nationalrat · 2025-03-13
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Grünliberalen Fraktion, die Rückweisung abzulehnen und das Geschäft zu beraten. Es geht hier um ein Gesetz, das es erlaubt, Adressdaten von natürlichen Personen abzufragen. Das Gesetz beruht auf Vorstössen aus diesem Hause aus dem Jahr 2011. Es soll die Digitalisierung vorantreiben, und es soll insbesondere die digitale Verwaltung endlich etwas vorantreiben. Es beinhaltet Regelungen zum Datenschutz und zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund. Und es wird, weil wir dann nicht mehr eine Vielzahl von verschiedenen Systemen haben, sondern nur noch eines, auch eine Kostenreduktion für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben.
Eine der Fragen, die gestellt worden sind, ist im Rückweisungsantrag sogar in zweierlei Form enthalten. Es ist die Frage nach der Verfassungsmässigkeit dieses Gesetzes. Reicht Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung tatsächlich für dieses Gesetz? Der Ständerat hat sich in der Kommission und in der Beratung im Plenum noch einmal sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt, und er hat zwei Dinge festgehalten:
1.[NB]Der Verweis auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung steht im Ingress zu diesem Gesetz, weil es eben eine Vielzahl von Bundesaufgaben gibt, die mit diesem Gesetz verbunden sind. Nicht nur die Kantone, die Gemeinden und die verschiedenen Verwaltungsstellen brauchen Einsicht in die Adressdaten natürlicher Personen, sondern auch der Bund. Auch er hat eine Vielzahl von Aufgaben in diesem Zusammenhang zu erfüllen.
2.[NB]Im Rückweisungsantrag wird neben einer Verfassungsgrundlage die Schaffung einer Bundeskompetenz gefordert. Nun braucht es tatsächlich aber gar keine zusätzliche Verfassungsgrundlage. Wir brauchen keine Verfassungsänderung für dieses Gesetz, weil es um den Vollzug von bestehenden Aufgaben geht, für die wir bereits eine entsprechende Legiferierung haben.
Dann stellt sich auch die Frage, wie der andere Teil der Rückweisung zu verstehen wäre. Es steht dort: "Schaffung einer Bundeskompetenz". Das braucht es nicht.
Der nächste Punkt im Rückweisungsantrag ist der Auftrag, den konkreten Nutzen dieser Vorlage, auch für die Privaten, klarer aufzuzeigen. Das hat der Ständerat in der Beratung gemacht, würde ich sagen, und auch wir haben das hier gemacht, und es wird auch in der Botschaft ausgeführt. Ich glaube, wenn man bei der Digitalisierung wirklich vorwärtsmachen will, dann kann man die Vorlage nicht mit so einem Satz im Sinne von "Zeigen Sie noch einmal auf, was dann der Nutzen ist" einfach zurückweisen. Das ist - wie soll ich sagen? - irgendwie nicht wirklich fair, oder? Es ist auch gegenüber dem Bundesrat nicht wirklich fair, zu sagen: Zeig noch einmal auf, was du vorher schon alles gesagt hast. Stattdessen müsste man doch in der Beratung sagen: "Ein solches Gesetz nützt nichts, darum wollen wir es nicht, es ist zu teuer, es ist zu kompliziert, die Risiken sind zu gross", was weiss ich, "wir wollen es einfach nicht." Das wäre dann wenigstens ehrlich, oder?
Der letzte Punkt im Rückweisungsantrag - es ist quasi ein Auswahlmenü - wäre dann die Umsetzung des Once-only-Prinzips. Das könnte man in der Umsetzung machen, das wäre dann eine Frage für die Detailberatung, das ist eigentlich auch so angedacht. Infolgedessen entspricht die Rückweisung an den Bundesrat - ich bin dann gespannt, was die Bundesrätin dazu sagt - quasi einfach einem "Nein, wir wollen dieses Gesetz nicht".
Der Vertreter der FDP-Liberalen Fraktion hat gesagt, das Gesetz sei eben unnötig und darum würden sie die Rückweisung unterstützen. Wenn man diese Position vertritt, dann muss man Nichteintreten beantragen und nicht dem Bundesrat noch einmal Aufgaben erteilen und ihn noch einmal mit einer Vorlage antreten lassen. Dann müssen Sie sagen, Sie wollen nicht eintreten, Sie wollen dieses Gesetz nicht, anstatt mit diesem Wust an Ideen zu kommen und quasi zu verlangen, der Bundesrat solle noch einmal mit einer Vorlage kommen.
Wir sollten aufhören, die Vergangenheit zu verwalten. Wir sollten stattdessen die Zukunft gestalten und die Digitalisierung endlich vorantreiben, damit wir auch bei der digitalen Verwaltung endlich vorankommen.
Ich bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dieses Gesetz dann endlich zu beraten.