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Matter Thomas · Nationalrat · 2025-03-13

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-13

Wortprotokoll

Nach 26 Jahren hat Compenswiss einer Schweizer Bank das Mandat entzogen, als Depotbank Wertschriften für die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zu verwahren. Die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO sind von sehr grosser Bedeutung, ja, sie sind für unser Land systemrelevant, sie sind quasi unsere heilige Kuh. Insofern stimmt es die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben sehr skeptisch, wenn die Vermögensverwahrung - ich spreche hier nicht von der Vermögensverwaltung - in ausländische Hände gegeben wird.

Compenswiss beklagt sich, der vorliegende Vorstoss fördere den Protektionismus und behindere die Unabhängigkeit. Wenn es um Unternehmen im freien Markt geht, die zum Schaden der privaten Eigentümer auch scheitern können, dann bin ich der Erste, der für den Wettbewerb, für die Wirtschaftsfreiheit und gegen Protektionismus und Behinderung der Unabhängigkeit ist. Hier geht es aber um die systemrelevanten schweizerischen Rentenvermögen, für welche letztlich die Steuerzahler haften.

Wir haben mittlerweile mehrmals erleben müssen, welche volkswirtschaftlichen Verwerfungen entstehen, wenn systemrelevante Institutionen ins Wanken geraten oder gar untergehen. Und darum ist im Fall von Compenswiss nicht die etwas günstigere, etwas profitablere Lösung die richtige, sondern die sichere Lösung. Das Depot der AHV gehört in die Hände einer inländischen Bank. Wir würden ja auch niemals zulassen, dass beispielsweise der Energiekonzern Axpo von den Chinesen übernommen wird.

Was doch etwas befremden muss, ist das intensive Lobbying, das Compenswiss im Vorfeld der Beratung dieser Vorlage betrieben hat. Das Parlament übt immerhin die Oberaufsicht über die öffentlich-rechtliche Compenswiss aus. Da scheint es doch ziemlich unüblich, dass diese bei Ihnen und in den Medien ihre Interessen so massiv zum Ausdruck bringt. Compenswiss mandatierte die deutsche State Street Bank International GmbH, deren Muttergesellschaft amerikanischem Recht untersteht. Auch wenn das Risiko zugegebenermassen klein ist, kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die USA ihre Interessen gegenüber der Schweiz einmal durchsetzen, sollte dies aus Sicht der USA notwendig sein. [PAGE 325]

Rolf Sethe, ordentlicher Professor für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, hat gegenüber dem "Tages-Anzeiger" bestätigt, dass die USA über die State Street Bank International im Extremfall auf die Ausgleichsfonds unserer wichtigsten Schweizer Sozialwerke zugreifen könnten. Professor Sethe sagt: "Die Bank wäre im Fall der Verhängung von Sanktionen seitens der US-Regierung gegen die Schweiz gezwungen, diese zu befolgen." Compenswiss hat den Vertrag mit der State Street International München abgeschlossen, die offenbar einen Ableger[NB]an[NB]der[NB]Beethovenstrasse 19 in Zürich unterhält. Die Laufzeit des Abkommens beträgt fünf Jahre, der Vertrag ist verlängerbar.

Die WAK beantragt Ihnen über eine Kommissionsmotion, die mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen wurde, zu verlangen, dass der Bund anstelle der US-amerikanischen State Street Bank zum nächstmöglichen Termin wieder eine Schweizer Bank als Depotbank beauftragt.

Die Minderheit argumentiert, Compenswiss habe sich nach einer entsprechenden Ausschreibung mit der State Street Bank für eine günstigere Lösung entschieden. Die Wahrscheinlichkeit von Sanktionen seitens der USA sei extrem klein.

Ich ersuche Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Motion im Interesse der Schweizerinnen und Schweizer und unserer AHV zuzustimmen.