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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-13

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13

Wortprotokoll

Vieles ist bereits gesagt worden. Ich möchte nur zu drei Vorstössen kurz Stellung nehmen.

Erstens äussere ich mich zur Motion Schwander 24.4495, "Bevölkerung schützen. Bewegungsfreiheit von Asylkriminellen konsequent einschränken": Noch vor einiger Zeit hätte ich sie abgelehnt, heute nehme ich sie an, weil ich effektiv ein Vollzugsproblem erkenne. Dieses wurde beispielhaft aufgezeigt anhand eines Ereignisses, das Kollegin Z'graggen angesprochen hat. Ich muss sie nur in einem Punkt korrigieren: Es freut mich natürlich und ich verstehe, dass sie an den schönen Kanton Appenzell Innerrhoden denkt, wenn sie Appenzell hört, aber dieses Ereignis ist im Nachbarkanton passiert. Was ist passiert?

Ein Flüchtling aus Afghanistan, der in der Schweiz als vorläufig Aufgenommener lebt, hat im Zug unvermittelt einen Rentner attackiert und niedergeschlagen. Dieser Flüchtling wurde bereits mehrfach aufgegriffen, weil er negativ auffiel und gewalttätig wurde. Er wurde bereits zweimal wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Diese Verurteilungen haben aber nicht dazu geführt, dass er in ein besonderes Zentrum überführt oder - ich nenne es einmal so - sonst irgendwie "aus dem Verkehr" genommen wurde. Er konnte wieder gewalttätig werden. Auch dieser Angriff war vermutlich keine schwere Körperverletzung. Der Täter wurde zwar in Untersuchungshaft genommen, aber er wird danach wieder an seinen Aufenthaltsort zurückkehren können. Mit Blick auf solche Vorfälle stelle ich fest, dass die Bevölkerung zunehmend verunsichert ist, wenn es darum geht, sich im öffentlichen Raum zu bewegen, vor allem am Abend, zu später Stunde. Wenn eine in der Schweiz lebende asylsuchende Person eine Tat begangen hat und diese Tat noch nicht richterlich beurteilt worden ist, müssen wir ernsthaft darüber nachdenken, ob man eine Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit anordnen kann.

Zweitens sage ich etwas zur Motion Friedli Esther 24.4429, "Kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Verbrecher. Bevölkerung endlich schützen!". Auch hier stelle ich fest, dass wir eigentlich bereits eine rechtliche Grundlage haben, die genügen sollte. Nur stellen wir fest, dass die Gerichte, die letztlich für Landesverweise zuständig sind, statistisch gesehen in vielen Fällen keinen Landesverweis anordnen. Ich glaube, wir tun auch hier gut daran, über eine Verschärfung nachzudenken.

Drittens komme ich noch auf die Motion Schwander 24.3515, "Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge", zu sprechen. Sie fordert etwas Ähnliches wie die Motion Chiesa 24.4318, "Wer über sichere Drittstaaten einreist, wird an der Grenze zurückgewiesen". Die SPK-S hat die Motion Schwander vorberaten und mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. In Ergänzung zur Berichterstattung von Kollegin Binder möchte ich insbesondere noch darauf hinweisen, was die Gründe für die Ablehnung waren. Die Kommission hat festgestellt, dass die Flüchtlingskonvention den flüchtenden Personen nicht vorschreibt, am ersten sicheren Ort ein Asylgesuch zu stellen; sie haben letztlich die freie Wahl, wo sie das Asylgesuch stellen wollen. Das[NB]heisst,[NB]die[NB]Flüchtlingskonvention verbietet es uns, die Flüchtlingseigenschaft in unserem Recht neu und anders zu definieren.

Vor allem aber haben wir im Asylgesetz in Artikel 31a bereits eine ausführliche Regelung zur Frage, wann das SEM nicht auf Asylgesuche eintreten soll, beispielsweise dann, wenn eine asylsuchende Person in einen sicheren Drittstaat zurückkehren kann, in dem sie sich vorher aufgehalten hat usw. Das Ganze setzt einfach voraus, dass das Schengen-System auch funktioniert und dass diese Drittstaaten diese Personen dann auch effektiv zurücknehmen. Daran würden wir aber nichts ändern, wenn wir hier dieser Motion zustimmen würden. Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen.