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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-03-13

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Die Immigration und das Asylwesen, das haben Sie in der heutigen Debatte gesehen, beschäftigen enorm. Ich gebe Kollege Maillard recht, es gibt sehr viele sehr positive Geschichten, und ich glaube, wir können auch alle stolz darauf sein, dass es diese Geschichten in der Schweiz gibt. Aber es ist meines Erachtens falsch, nur die positiven Geschichten zu erzählen; es ist auch falsch, nur die negativen Geschichten zu erzählen. Beides entspricht einfach nicht der Realität. Es gibt sowohl diese wunderbaren Geschichten wie auch die andere Seite der Medaille. Ich kann mich diesbezüglich Kollegin Z'graggen anschliessen: Ich finde, Sie haben sehr gut zusammengefasst, dass es eben beide Seiten gibt und dass wir beide anschauen müssen.

Der Druck ist in der Schweiz gestiegen, wir hören das aus den Gemeinden. Sie alle haben sicherlich Zuschriften dazu erhalten. Es ist - zu dieser Überzeugung komme ich, wenn ich mit den Menschen spreche - auch zunehmend spürbar und sichtbar geworden, dass dieser Druck da ist. Es besteht Unruhe, und es bestehen Sorgen, gerade was die Kriminalität anbelangt. Und ich finde es falsch, wenn man hier wegschaut; vielmehr ist es richtig, dies zu benennen. Beide Seiten gehören zur Migration dazu.

Wir haben als Land stets bewiesen, dass wir eine sehr hohe Integrationsleistung erbringen können, und ich finde, wie ich vorhin gesagt habe, dass wir darauf auch stolz sein können. Im europäischen Umland ist das oft nicht der Fall, einerseits, weil punkto Zugang zum Migrationswesen Fehler gemacht wurden, andererseits, weil es teilweise zu Ghettobildungen kam. Das ist eine Situation, die wir aus der Schweiz eigentlich kaum kennen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, muss das geltende Asylgesetz umgesetzt und durchgesetzt werden und muss der Missbrauch bekämpft werden. Wir können nicht nur über die schönen Seiten reden. Wir müssen auch den Missbrauch bekämpfen und die Sicherheitsprobleme angehen. Sonst wird die Toleranz in der Schweiz schwinden, davon bin ich überzeugt, und das will ich nicht. Ich bin auch überzeugt, dass ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung das nicht will.

Zu viele Asylsuchende erhalten kein Bleiberecht - das hat auch Kollege Fässler bereits betont -, nämlich rund 50 Prozent. Die Ausreisequote beträgt 24,6 Prozent. Das zeigt beispielhaft, dass es auch im Vollzug Handlungsbedarf gibt. Es sind oft diejenigen Asylsuchenden, die kein Bleiberecht haben, die für Sicherheitsprobleme sorgen und damit unter anderem auch der Akzeptanz der anerkannten Flüchtlinge schaden.

Eine besondere Herausforderung stellen dabei Personen dar, die wiederholt straffällig werden und dies teilweise mit System tun. Häufig werden gegen straffällige Personen im Asylbereich nur unzureichende Massnahmen ergriffen. Zudem ist die Handhabung in den Kantonen uneinheitlich, obwohl neben strafrechtlichen Massnahmen auch Zwangsmassnahmen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel die Administrativhaft. Um die Kriminalität zu reduzieren und die öffentliche Sicherheit zu [PAGE 208] verbessern, braucht es bei der Anordnung und der Umsetzung von Zwangsmassnahmen ein konsequenteres Vorgehen. Heute scheitert die Anordnung respektive die Aufrechterhaltung von Zwangsmassnahmen oftmals daran, dass die Gerichte diese als nicht verhältnismässig beurteilen und die Vollzugsbehörden zunächst die ganze Kaskade der Zwangsmassnahmen durchlaufen müssen. Bei straffälligen Mehrfachtätern braucht es deshalb einen wirkungsvolleren Haft- und Wegweisungsvollzug. Kollege Fässler hat eine Motion dazu eingereicht, aber auch die Motion der Finanzkommission greift diesbezüglich zentrale Punkte auf.

Eine besondere Herausforderung stellt zudem der Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden dar. Die Zahlen haben sich in den letzten Jahren verdreifacht; offenbar sind sie letztes Jahr aber wieder substanziell zurückgegangen. Unabhängig von den Zahlen handelt es sich dabei um eine besonders verletzliche Gruppe von Asylsuchenden. Gleichzeitig gibt es aber auch in dieser Gruppe eine Zunahme der Kriminalität. Die Zahlen des SEM von 2023 zeigen: 95 Prozent sind Männer, und 75 Prozent sind zwischen 16 und 18 Jahre alt. Sowohl der Bundesanwalt wie auch der Geheimdienstchef haben sich wiederholt zur Sicherheitsfrage betreffend die Jugendlichen geäussert.

Minderjährige, die delinquieren, stellen unser System vor besondere Herausforderungen. Aufgrund der besonderen Bedürfnisse der sogenannten UMA erfordert der Umgang mit ihnen den Einbezug von allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen auf allen drei Staatsebenen: der Kesb, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Migrationsbehörden, der Polizeibehörden. Kollegin Z'graggen hat, etwas übergeordnet, auch darauf hingewiesen. Es braucht deshalb eine bessere Vernetzung sowie eine einheitliche Umsetzung der Massnahmen und in schweren Fällen auch ein integriertes Rückführungsmanagement. Nur wenn all diese Probleme konsequent angegangen werden, wird die Bevölkerung auch weiterhin bereit sein, denjenigen Schutz zu bieten, die Schutz brauchen.

Unter den Vorstössen hat es mehrere, die zielführend sind. Ich werde diese selbstverständlich unterstützen; ich habe einige davon vorhin erwähnt. Es sind aber auch einige Vorstösse darunter, die zwar den Finger auf einen wunden Punkt legen und eine gewisse Berechtigung haben, aber rechtsstaatlich bedenklich sind oder die Vulnerabelsten treffen. Diese Vorstösse werde ich ablehnen.