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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-06-12

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat einer Revision des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt, um Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter auszuweiten. Der Entwurf geht auf eine Parlamentarische Initiative Triponez zurück, welche am 20. Juni 2001 von 108 Mitgliedern des Nationalrates mitunterzeichnet wurde und der der Nationalrat am 29. November 2001 mit 124 zu 36 Stimmen Folge gegeben hat. Die Initiative verlangt Abänderungen des Erwerbsersatzgesetzes in folgende Richtungen:

1. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen sei auf Mütter auszudehnen, die während der Schwangerschaft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende versichert waren.

2. Anspruchsberechtigten Müttern sei während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung zu gewähren.

3. Mit Ausnahme des in Artikel 9 EOG erwähnten Personenkreises sei die Grundentschädigung aller Anspruchsberechtigten einheitlich auf 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens festzulegen, welches vor dem Erwerbsausfall erzielt wurde.

Auf dieser Grundlage wurde von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Vorlage ausgearbeitet, von welcher der Bundesrat im Wesentlichen zustimmend Kenntnis nahm. Der Nationalrat ist dem Entwurf seiner Kommission weitgehend gefolgt. Die Vorlage des Nationalrates bringt somit im Wesentlichen eine Verdienstausfallentschädigung für alle Mütter, welche während ihrer Schwangerschaft selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig waren. Die nicht erwerbstätigen Mütter werden nicht berücksichtigt. Die Anspruchsdauer beträgt 98 Tage bzw. 14 Wochen, das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Niederkunft.

Mit diesem Ansatz des Nationalrates wird also keine selbstständige Mutterschaftsversicherung im Sinne einer neuen Sozialversicherung geschaffen, sondern es wird mit der Finanzierung über die EO ein bisheriges Instrument ausgebaut. Vollzug und Verwaltung sind damit einfach gestaltet; die zusätzlichen Administrativkosten sind gering. Insgesamt wird eine durchaus schlanke Erwerbsausfallversicherung vorgeschlagen.

Zudem hat der Nationalrat bereits die Taggelder der Dienstleistenden im Militär- und Zivildienst sowie im Zivilschutz von heute 65 auf ebenfalls 80 Prozent des massgebenden Einkommens angehoben. Es erfolgt damit eine Gleichstellung sowie eine Harmonisierung der Taggelder mit der Unfallversicherung und der Invalidenversicherung.

Die finanziellen Auswirkungen der Revision werden gemäss Bericht der Kommission auf folgende Mehrausgaben beziffert: für die Mutterschaftsentschädigung 483 Millionen Franken sowie für die Dienstleistenden 62 Millionen, insgesamt also zusätzliche 545 Millionen Franken jährlich. Dazu kommen, gemäss unserer Kommission, Kosten für den Einbezug des Rekrutenansatzes - ich komme darauf zurück - von rund 30 Millionen Franken.

In den nächsten Jahren reichen die Reserven des Erwerbsersatzfonds aus, um diese zusätzliche Finanzierung zu tragen. Ende 2001 betrug der Fondsbestand über 3,5 Milliarden Franken. Allerdings wird damit gerechnet, dass im fünften Jahr nach Inkraftsetzung der Revision eine Erhöhung der EO-Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um je 0,05 Prozent, also zusammen 1 Promille, notwendig sein wird und eine Anhebung in der Grössenordnung von dannzumal 4 auf 5 Promille im Jahre 2012 notwendig würde.

Die Mehrbelastung der Wirtschaft bleibt bei diesem Finanzierungsmodell über Lohnprozente, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erbracht werden, gering. In gewissen Branchen würden die Arbeitgeber sogar entlastet. Unsere Kommission schlägt Ihnen gegenüber dem Beschluss des Nationalrates zwei massgebliche Ergänzungen vor:

Zum einen soll der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Frauen, die ein Kind zur künftigen Adoption aufnehmen, ausgeweitet werden. Die Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass Adoptiveltern bezüglich der Aufnahme eines Kindes gleichwertig belastet werden wie leibliche Eltern. Sie sollen deshalb auch analog behandelt werden. Eine Minderheit der Kommission demgegenüber empfindet diese Ausweitung als eine politische Belastung der Vorlage und möchte darauf verzichten. Die finanziellen Auswirkungen der Ergänzung sind im Übrigen vernachlässigbar. Im Rahmen der Detailberatung werden wir auf die Standpunkte zurückkommen.

Zum Zweiten schlägt Ihnen Ihre Kommission den Einbezug und Einbau der Erhöhung des Rekrutenentschädigungsansatzes sowie Anpassungen infolge des Projektes "Armee XXI" und der Bevölkerungsschutzreform vor. Dieser Antrag geht insbesondere auf die Motion Engelberger 01.3522 zurück, die im Nationalrat als Postulat überwiesen worden ist. Diese sieht vor, die Rekrutenentschädigung mit der Einführung der "Armee XXI" von 20 auf 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung zu erhöhen. Im Rahmen der nationalrätlichen Beratungen zur Parlamentarischen Initiative Triponez wurde verschiedentlich beantragt, bei der Umsetzung der Initiative auch die Motion Engelberger und weitere Anliegen zur Verbesserung der Situation von Dienstleistenden zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat hiezu am 26. Februar 2003 eine Botschaft zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes - die Vorlage 03.020 - unterbreitet. Diese enthält drei Punkte:

Die Rekrutenentschädigung für kinderlose Personen wird von bisher 43 auf neu 54 Franken angehoben. Für Durchdiener gemäss "Armee XXI" wird ein linearer Mindestsatz für Durchdienerkader während der Dienstbereiten nach der Grundausbildung eingeführt; damit entfallen Schwankungen in der Entschädigung zwischen Beförderungs- und Normaldiensten.

[PAGE 530] Bei der Einführung der Grundausbildung für Schutzdienstleistende gemäss der Reform "Bevölkerungsschutz XXI" werden Schutzdienstleistende während der Grundausbildung entschädigungsmässig den Rekruten gleichgestellt.

Durch den Einbau in die vorliegende Revision entfällt im Übrigen die Vorlage 03.020, und auf diese ist formell in der Folge nicht mehr einzutreten.

Die Kommission hat sich länger darüber unterhalten, ob die Vorlage aufzuteilen sei. Sie hat sich für eine einheitliche Vorlage entschieden. Weshalb? Bereits die Fassung des Nationalrates enthält sowohl den Einbezug der Mutterschaftsversicherung wie auch militärdienstliche Verbesserungen. Die Angleichung der Taggelder in einem Schritt erscheint denn auch vernünftig und hat im Nationalrat kaum zu Diskussionen Anlass gegeben. Die verschiedenen Bezügerinnen und Bezüger sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir stehen also von Anbeginn vor einer gewissermassen "gemischten" Revision. Eine Trennung nach neuen Kriterien für die Beratung im Ständerat erscheint deshalb kaum zweckmässig.

Hinzu kommt jetzt neu lediglich die Vorlage 03.020 des Bundesrates. Bei der Beratung im Nationalrat lag die entsprechende Botschaft des Bundesrates noch nicht vor. Allerdings hat Motionär Engelberger einen Antrag gestellt, die Grundentschädigung während der Rekrutenschule von 20 auf 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung anzuheben; dito für die Zivildienst leistenden Personen, was der heutigen Botschaft des Bundesrates entspricht. Dieser Antrag hat im Nationalrat zwar durchaus auch Unterstützung gefunden; nicht zuletzt hat etwa die SVP-Fraktion den Antrag Engelberger im Nationalrat unterstützt, weil er eine Ungerechtigkeit aufhebe und eine höhere Erwerbsersatzquote für die Dienstleistenden erbringe und es ein schlechtes Signal wäre, wenn die Rekruten schlechter gestellt würden als andere Leistungsbezüger. Der Antrag wurde indessen von der Kommission bekämpft, weil diese sich nicht damit auseinander gesetzt und den Antrag nicht vorbereitet hatte. Inhaltlich wurde er aber auch vom Kommissionssprecher durchaus unterstützt.

Heute stehen wir vor einer anderen Situation: Der Bundesrat legt seine Vorschläge vor, und diese sind wohl vorbereitet; die Kommission des Ständerates hat sie diskutiert und unterstützt sie. Ihre Kommission hat anlässlich der Beratung die SiK-SR zu einer Stellungnahme eingeladen; diese hat noch eine weitere Variante aufgezeigt, dass nämlich sämtliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerbsersatz für Armeeangehörige klar von den Mutterschaftsleistungen zu trennen seien. Dies würde aber wiederum bedeuten, dass die bisherige Vorlage des Nationalrates auseinander zu nehmen wäre und neu zu zwei Vorlagen zusammengefügt werden müsste, wobei die neue Botschaft des Bundesrates wiederum in die vorliegende einzubauen wäre. Insgesamt erscheint dieses Vorgehen nicht als zweckmässig; es ist einigermassen kompliziert und stiftet Verwirrung. Nicht zuletzt darf auch darauf hingewiesen werden, dass die finanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Anträge des Bundesrates von rund 30 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorstosses Engelberger nicht allzu hoch sind und das Konzept der EO gesamthaft nicht stören.

Ihre Kommission unterbreitet Ihnen deshalb ihre Revisionsvorschläge zur EO als Gesamtheit. Wir wollen die Mutterschaftsversicherung im Rahmen der EO lösen. Der Bereich der EO umfasst schon heute verschiedene Kategorien von Versicherten: Militärdienstleistende, Zivilschutzleistende, Zivildienstleistende. Bei allen Kategorien geht es um Erwerbsersatz. Sie können deshalb in einem Paket behandelt werden.

Von dieser Frage zu unterscheiden ist aber jene der Rechnungslegung. Die Mutterschaftsversicherung wird Teil der Erwerbsersatzordnung. Es sind neue, zur bestehenden Versicherung hinzukommende Leistungen. Ihre Kommission wünscht, dass die Leistungen für die Mutterschaftsentschädigung in der Betriebsrechnung der EO separat ausgewiesen werden. Es soll erkennbar sein, welche Leistungen für die Mutterschaftsentschädigung erbracht werden, ebenso wie jene für den Zivildienst, für den Militärdienst und für den Zivilschutz klar erkennbar sind. Die Leistungen sollen klar zugeteilt werden, die übrigen Kosten mathematisch eruiert und als Anteil zugeschrieben werden. Wir gehen davon aus, dass dies in den Jahresberichten über die Sozialversicherung künftig gesondert aufgegriffen wird.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Zwar ist am 13. Juni 1999, vor vier Jahren also, die Einführung einer Mutterschaftsversicherung vom Volk abgelehnt worden. Nach wie vor besteht aber die Verfassungsgrundlage und der Verfassungsauftrag für eine Mutterschaftsversicherung. Es ist nie davon gesprochen worden, den Verfassungssatz zu streichen. Die neue Vorlage unterscheidet sich im Übrigen erheblich von jener vor vier Jahren. Insbesondere werden die nichterwerbstätigen Mütter nicht mehr berücksichtigt, da es um ein Modell des Erwerbsersatzes geht. Dieses ist schlank konzipiert, als eine Versicherung, die nicht über die Mehrwertsteuer, sondern über massvolle Lohnprozente finanziert wird. Es liegt ein Minimalpaket vor, das aber den Verfassungsauftrag umsetzt.

Ein Weiteres kommt dazu: Finanzielle Probleme, ja Armutsprobleme treffen wir heute vor allem bei jungen Familien. Die Vorlage hilft mit, diese Lasten zu senken, und Kinder sind unsere Zukunft.

Ich bitte Sie um Eintreten.