Rutz Gregor · Nationalrat · 2025-03-13
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-13
Wortprotokoll
Worum geht es? Der Bundesrat möchte einen nationalen Adressdienst einführen. So will er die Adressverwaltung vereinfachen. Mit dem nationalen Adressdienst sollen administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Es geht in diesem Gesetz also vor allem um Erleichterungen für die Verwaltungen.
Die Staatspolitische Kommission empfiehlt Ihnen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen - Sie sehen diesen Antrag auf der Fahne -, wie es unser Rat schon im Februar 2024 beschlossen hat. Damals haben wir uns mit 116 zu 71 Stimmen für die Rückweisung ausgesprochen.
Der Ständerat sieht das anders. Darum sprechen wir heute noch einmal darüber. Der Ständerat hat sich am 16.[NB]September 2024 mit 31 zu 11 Stimmen gegen eine Rückweisung ausgesprochen; im Dezember 2023 war das Verhältnis noch 40 zu 4 Stimmen. Sie sehen also, dass sich die Zweifel auch im Ständerat mehren - aus Sicht der Kommissionsmehrheit mit gutem Grund. Die Kommission empfiehlt Ihnen die Rückweisung mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Erstens scheint der Kommissionsmehrheit die Vorlage noch nicht ausgereift. Man ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch aus materieller Sicht nicht überzeugt. Modelle, mit denen das angestrebte Ziel erreicht werden könnte, bei denen die Kompetenzen aber bei den Kantonen verblieben, wurden offensichtlich nicht geprüft.
Zweitens ist der Nutzen für die Bürger fraglich. Ich habe es gesagt, aus Sicht der Mehrheit der Kommission liegt die Erleichterung vor allem bei den Verwaltungen, währenddem der Nutzen für die Bürger eben fraglich ist. Es wurde namentlich das Once-only-Prinzip diskutiert. Das heisst, wenn schon ein [PAGE 323] solcher Adressdienst gesetzlich aufgezogen würde, müsste man auch wirklich die Gewissheit haben, dass eine Meldung der Adresse genügt und man nicht ständig Adressen nachmelden muss.
Der dritte Punkt ist der entscheidende, das ist die Frage der Kompetenzen. Es geht also nicht um die Frage, ob es Sinn macht, dass der Bund das macht, ob es etwas ist, bei dem es noch schön wäre, wenn es auf Bundesebene erledigt würde. Es geht um die Frage, ob der Bund das machen kann, ob der Bund zuständig ist. Unsere Verfassung kennt eine Grundregel, und die heisst: Wenn der Bund nicht explizit für eine Aufgabe zuständig ist, sind die Kantone zuständig. Hier hat der Bund keine Kompetenz, gesetzgeberisch tätig zu werden. Selbst in einem Papier des Bundesamtes für Justiz heisst es, dass es unbestritten ist, dass Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung keine Bundeskompetenzen begründet. Genau darauf fusst auch die Argumentation der Staatspolitischen Kommission. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Vorlage entgegen dem, was die Kollegen Tschopp und Glättli gesagt haben, eben nicht den Föderalismus stärkt, sondern im Gegenteil dem Zentralismus weiter Vorschub leistet. Die Anhörung der Konferenz der Kantonsregierungen, die auch erwähnt worden ist, hat die Zweifel nicht etwa aus dem Weg geräumt, sondern sogar noch verstärkt, weil die Kompetenzfrage hier ganz relevant ist.
In der Bundesverfassung gibt es keine Zuständigkeiten, die zwischen den Zeilen stehen. Nach Artikel 3 der Bundesverfassung kommt in unserem föderalistischen System den Kantonen eine subsidiäre Generalkompetenz zu. Das heisst, die Aufgaben, die der Bund hat, sind lückenlos und abschliessend aufgezählt, und die Kantone sind für alles zuständig, was nicht in dieser Aufzählung enthalten ist.
Die Diskussion im Ständerat hat die Kommissionsmehrheit auch nicht überzeugt. Dort hat man vor allem diskutiert, ob es um implizite oder inhärente Bundeskompetenzen gehe. Implizite Bundeskompetenzen würden vorliegen, wenn der Bund für andere Sachen zuständig wäre und sich daraus dann kraft Sachzusammenhangs etwas Weiteres ergäbe. Hier geht es aber nicht darum; hier geht es um die Frage der inhärenten Kompetenzen, also um Kompetenzen, die vernünftigerweise dem Bund zufallen müssten. Das scheint der Kommissionsmehrheit kein gangbarer Weg, weil sie der Auffassung ist, dass unser Staatssystem, das mit Artikel 3 der Bundesverfassung das föderalistische Grundprinzip verankert, aufrechterhalten werden soll. Die Kommissionsmehrheit warnt davor, Präjudizien zu schaffen und von dieser Kompetenzordnung abzuweichen.
Noch einmal: Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen die Kommission, bei der Rückweisung zu bleiben.