Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-06-12
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Eigentlich ist zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft, wie ihn nun die Parlamentarische Initiative Triponez vorschlägt, vor ziemlich genau vier Jahren hier im Rat und auch anderswo im Vorfeld der Abstimmung vieles bereits gesagt worden. Dies mit einem feinen Unterschied, und das erstaunt mich schon etwas: Heute hören wir die Argumente der damaligen Befürworterinnen und Befürworter aus dem Munde der damals kampagneführenden Hauptgegner. Das beweist einmal mehr, wie schnell sich die Zeiten ändern können. Damals wie heute geht es nicht darum, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen, sondern darum, die zahlreich existierenden, verschiedenen Mutterschaftsversicherungen unter Bundeshoheit zu vereinheitlichen und damit allen erwerbstätigen Frauen in der Schweiz, die geboren haben, dieselbe Chance zu bieten, sich für einige Zeit ohne finanzielle Einbussen intensiv dem Kind zu widmen.
Der Auftrag zur Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung - Sie haben es soeben vom Kommissionssprecher gehört - leitet sich einerseits aus Artikel 34quinquies und anderseits aus Artikel 4 Absatz 2 der alten Bundesverfassung ab. Die Gleichstellung am Arbeitsplatz bleibt aber toter Buchstabe, solange der Erwerbsausfall durch Mutterschaft nicht gleich behandelt wird wie derjenige bei Erwerbsausfall durch Militär. Bereits heute verbietet es ja der Staat den Frauen aus gesundheitlichen Gründen, während acht Wochen nach der Geburt einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Was bis heute aber fehlt - wir wissen es alle -, ist eine Verdienstausfallentschädigung, und zwar unabhängig von Dienstjahren und branchenspezifischen Regelungen für alle Mütter, welche während ihrer Schwangerschaft selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig waren.
Die Gesellschaft hat durchaus ein Interesse daran, dass die Frauen Mutterschaft und Erwerbstätigkeit unter einen Hut bringen können. Die Vereinbarkeit von Kindern mit der Berufstätigkeit ist ein brisantes Thema und verlangt nach Antworten und Lösungen. Deshalb gehören günstige Rahmenbedingungen wie die Schaffung von Teilzeitstellen, ein verantwortbares Kinderbetreuungsangebot und eine Mutterschaftsversicherung durchaus zu den vordringlichen politischen Aufgaben.
Noch kurz etwas zur Finanzierung: Erwerbstätige Frauen wie Männer liefern auf ihren Löhnen Lohnpromille gemäss Erwerbsersatzordnung ab, die bis dato den Militärdienstleistenden zugute gekommen sind. Militärdienst wie Mutterschaft ist im übertragenen Sinn "Dienst an der Gemeinschaft", und es kann deshalb durchaus geltend gemacht [PAGE 531] werden, dass das bestehende Erwerbsersatzgesetz auch auf erwerbstätige Mütter ausgedehnt werden soll. Deshalb bin auch ich der Meinung, dass die Gelder aus der Erwerbsersatzordnung zur Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs herangezogen werden können.
Aus dem Gesagten geht hervor, dass grundsätzlich vieles für die vorliegende Revision, d. h. für die Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter, spricht. Eines muss uns aber klar sein und muss auch betont werden: Erstens werden dadurch die bis dato immer beachtlichen Reserven der Erwerbsersatzordnung verringert und über kurz oder lang nicht mehr für die Teilsanierung der IV zur Verfügung stehen. Zweitens kann mittel- und langfristig wohl kaum auf eine moderate Erhöhung des Erwerbsersatz-Beitragssatzes von heute 0,3 Prozent verzichtet werden. Es ist wichtig, dass dies auch hier im Rat betont wird und dass sich die Öffentlichkeit dessen bewusst ist.
Ich bin - wie bereits vor vier Jahren - für die Mutterschaftsversicherung und bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.