Schaffner Barbara · Nationalrat · 2025-03-13
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Ich vertrete hier als Ersatzmitglied der WBK die Minderheit der Kommission. Die Entscheidung fiel äusserst knapp. Ich war aber nicht nur als Stimmvieh - um hier die passende Terminologie zu verwenden - in der Kommission, sondern habe mich intensiv mit den Unterlagen befasst und in der Kommission aufmerksam zugehört. Es wurde schnell klar, dass es bei dieser Motion eine grosse Differenz zwischen dem Titel und dem Inhalt gibt. Der Titel spricht von "Existenzgefährdung betroffener Kreise im Tierseuchenfall". Dieser Titel weckt Assoziationen an Bauernbetriebe, die vor dem finanziellen Ruin stehen, da sie ohne eigenes Verschulden ihren ganzen Tierbestand verlieren. Ja, einem solchen Anliegen würde ich wohlwollend gegenüberstehen.
Aber diese Vorstellung ist dreifach falsch. Erstens gibt es schon eine gesetzliche Grundlage, gemäss der die Betriebe für Tierverluste im Seuchenfall zu 90 Prozent des Schätzungswertes entschädigt werden. Dies gilt für lebende Tiere im Stall, auf dem Transport und im Schlachthof, aber auch für Schlachtkörper und Fleisch. Zweitens geht es bei dieser Motion nicht um die Bauern, sondern um die nachgelagerten Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe sowie um die Jägerschaft. Drittens ist das Wort "existenzgefährdend" fehl am Platz. Kein Schlacht- oder Verarbeitungsbetrieb ist in seiner Existenz gefährdet, wenn er einmal einen Betriebsunterbruch von einigen Tagen hat. Völlig deplatziert ist dieses Wort bei den Jägern. Diese leisten zwar einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und stecken oft viel Zeit in die Jagd, aber es gibt in diesem Land niemanden, dessen Existenz von der Jagd abhängig ist.
Was Ihnen mit der Motion Regazzi vorliegt, ist eine geschickte Lobbyarbeit der fleischverarbeitenden Industrie, die mit leicht abgeänderten Vorstössen - beispielsweise im Ständerat mit der Motion Stark oder im Nationalrat mit der Motion Müller Leo - immer wieder das Gleiche fordert, nämlich eine Vollkaskoversicherung zum Nulltarif auf Kosten der Steuerzahlenden. Sie fordert damit eine Vorzugsbehandlung gegenüber allen anderen Branchen, die von einer Tierseuche ebenfalls betroffen wären. Allen voran sind eben genau die Bauern zu nennen, die, gleich wie nachgelagerte Betriebe, 90 Prozent der Tierverluste entschädigt erhalten. Anders als es die vorliegende Motion für die fleischverarbeitende Industrie fordert, sind aber die Folgekosten, die Produktionsausfälle und der Zusatzaufwand aufseiten der Bauern nicht gedeckt. Das gilt sowohl für die Prävention wie auch für die Bewältigung einer Seuche. Gleiches gilt für weitere Branchen wie diejenigen der Futtermittelproduzenten und der milch- oder eierverarbeitenden Industrie oder gar für den Tourismus, die von einer Tierseuche in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
In der letzten Session haben Sie ein Schreiben von Proviande und weiteren Verbänden erhalten, mit dem Ihnen diese weismachen wollen, dass im Seuchenfall enorme ungedeckte Kosten auf die Fleischverarbeiter zukommen, die nicht als gängiges unternehmerisches Risiko gelten können. Es wird darin impliziert, dass für Schlachtkörper und Schlachtnebenprodukte, die infolge eines Seuchenfalls vernichtet werden müssen, keine Entschädigungen bezahlt werden.
Auch ohne Vorwissen in der Thematik stelle ich jedoch aufgrund der Unterlagen und der Ausführungen in der Kommission fest, dass die Sachlage äusserst klar ist. Eine [PAGE 332] Entschädigung für Tierverluste ist gesetzlich vorgesehen, und es gibt die Option von zusätzlichen Entschädigungen in ausserordentlichen Situationen. Was Ihnen im erwähnten Lobbyschreiben weisgemacht werden soll, entspricht also nicht den Tatsachen und muss als bewusste Irreführung angesehen werden.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur Prävention sagen. Die Prävention ist ausserordentlich wichtig, um grosse Schäden von allen abzuwenden, also auch von den Bundesfinanzen. Bund und Kantone unternehmen deshalb grosse Anstrengungen in der Prävention von Tierseuchen. Damit diese Massnahmen aber wirklich wirken, braucht es auch die Mitwirkung anderer Akteure. Eine Entschädigung, die jegliche möglichen Folgen einer Seuche abdeckt, hat eine falsche Anreizwirkung. Sie senkt potenziell die Investitionen in die Prävention, die von den Betrieben geleistet werden müssten.
Zuletzt: Die Risiken, die neben den Tierverlusten sowohl für die Landwirtschafts- wie auch für die nachgelagerten Betriebe verbleiben, können auf privatwirtschaftlicher Basis versichert werden. Bemühen Sie bitte nicht den Staat als Versicherer für unternehmerische Risiken, schaffen Sie nicht ungleich lange Spiesse zwischen fleischverarbeitenden Betrieben und allen anderen.
Lehnen Sie, so wie eine starke Minderheit der Kommission, die Motion Regazzi ab.