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Michel Matthias · Ständerat · 2025-03-13

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Die Länge der Debatte und die Vielzahl der Redner, zu denen ich mich jetzt auch geselle, zeigt, dass uns das Thema bewegt. Auch wenn ich nicht Kommissionsmitglied bin, sehe ich einen Aspekt, der etwas zu kurz gekommen ist. Zum einen bewegt uns die Sicherheit der Bevölkerung, bewegen uns die Anliegen der Bevölkerung, zum andern bewegt mich auch, dass wir ein Rechtsstaat sind und dass es rechtsstaatliche Grundsätze und völkerrechtliche Grundsätze gibt. Das kam mir in dieser Debatte etwas zu kurz. Wir sind nicht in einem rechtsfreien Raum.

Diese Abwägung zu machen, ist nicht ganz einfach. Und ehrlich gesagt, als Nichtkommissionsmitglied ist es auch nicht ganz einfach, angesichts der Vielzahl früherer und neuer Motionen zu erkennen, was redundant ist, was sich widerspricht, was sich überlappt; Kollege Zopfi hat es erwähnt. Was führt zu Beschleunigung und was führt zu Verlangsamung? Das alles ist nicht ganz einfach zu beurteilen. [PAGE 212]

Der Bundesrat verweist in der Stellungnahme zu mehreren Motionen auf die entweder faktische oder rechtliche Nichtumsetzbarkeit bzw. auf Probleme infolge völkerrechtlich verbindlicher Grundsätze. Auch hier ist es nicht ganz einfach zu erkennen, welche Teile von Motionen völkerrechtlich definitiv nicht gehen und wo es Spielräume gibt. Solche gibt es wahrscheinlich.

Ich meine, wenn wir jetzt Motionen annehmen - und ich werde ihnen auch grossmehrheitlich zustimmen oder jedenfalls nicht gegen sie votieren -, die völkerrechtlich verbindliche Grundsätze und internationale Abkommen tangieren, so ist das bei der Umsetzung dann aufzuzeigen. Dort ist bei mir dann die Grenze. Wenn wir also Motionen annehmen, bei denen der Bundesrat jetzt schon sagt, das gehe nicht, zum Beispiel wegen des Rückschiebeverbots, und sich das in der Umsetzung bestätigt, bin ich spätestens dann auch bei denjenigen, die sagen, dass man das nicht so umsetzen könne, weil wir mit dem Auftrag diesbezüglich etwas überschossen haben.

Wir müssen hart und fair sein. Hart sein bedeutet für mich, dass wir an die Grenze des rechtlich Möglichen und des Umsetzbaren gehen. Fair sein heisst für mich, dass wir die völkerrechtlich verbindlichen Grundsätze einhalten. Gerade die Schweiz hat diese Verpflichtung. Wir haben diese Tradition quasi in unserer DNA und dürfen uns ihr nicht verweigern.

Da füge ich noch einen Wunsch hinzu: Ich interpretiere das Postulat Z'graggen auch so, dass in die Analyse der Asylverfahren anderer Länder, die auch Rechtsstaaten sind, die denselben internationalen Verpflichtungen unterstehen wie wir, deren Verfahren zum Teil jetzt verschärft werden, auch die Beurteilung der Frage einfliesst, wo jetzt wirklich die harten völkerrechtlichen Grenzen sind, bei denen auch diese anderen Länder haltmachen. Ich habe also den Wunsch, dass dies - es steht nicht explizit - bei der Umsetzung des Postulates Z'graggen, das ich lebhaft unterstütze, in die Beurteilung einfliesst. Wir haben immer wieder das gleiche Thema: die völkerrechtlichen Grundsätze. Hier ist auch eine grosse völkerrechtliche Arbeit zu tun. Da ist bei mir dann auch die Grenze in der Umsetzung.

Das hindert uns aber nicht, uns jetzt mit den Aufträgen halt an diese Grenze heranzutasten. Das gesagt, bin ich vielleicht etwas grosszügiger mit gewissen Motionen, als ich es früher war, als ich noch gesagt habe: Nein, nein, das geht dann wahrscheinlich nicht. Was geht und was nicht geht, das ist dann halt in der Umsetzung zu prüfen.