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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-17

Wortprotokoll

Das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz ist am 1.[NB]Mai 2024 in Kraft getreten. Damit wurde die Grundlage für die technische Erneuerung des Erhebungssystems und die Harmonisierung mit ausländischen Mautsystemen geschaffen. Die Finanzierung der insgesamt 45 stationären und 25 mobilen Erfassungsanlagen erfolgt aus dem entsprechenden Verpflichtungskredit. Die Kosten für die Beschaffung belaufen sich auf 31 Millionen Franken für die stationären Erfassungsanlagen bzw. auf 3 Millionen Franken für die mobilen Anlagen. Die Kontrollinfrastrukturen stehen ausschliesslich im Zusammenhang mit der Einführung dieses neuen LSVA-III-Systems. Kontrolliert werden dabei einzig die LSVA-pflichtigen Fahrzeuge, also keine Personenwagen oder Motorräder.

Da die neuen Erfassungssysteme nicht mehr fest in den LSVA-pflichtigen Fahrzeugen eingebaut und mit den Fahrtschreibern verbunden sein werden, wird das Missbrauchsrisiko tendenziell ansteigen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wird die Erfassung des Schwerverkehrs daher künftig an verschiedenen Orten vornehmen: einerseits weiterhin durch Kontrollen mittels stationärer Anlagen an den Grenzübergängen und den Hauptverkehrsachsen im Inland, andererseits durch ergänzende Kontrollen mittels mobiler Anlagen auf dem gesamten Strassennetz.

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